Rechtsnews 25.04.2021 Christian R.

Neues Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in Fleischfabriken

Dynamisches Infektionsgeschehen in Fleischerei

Nachdem sich während der ersten Welle das Infektionsgeschehen in Deutschland langsam stabilisierte, stieg die Kurve im Juni letzten Jahres plötzlich steil an. Hintergrund dafür, waren Fleischfabriken, deren Arbeitsbedingungen nicht den Hygienestandards entsprachen. So gab es einen Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies in Gütersloh. Dieser führte dazu, dass über 600 Mitarbeiter positiv getestet wurden. 7000 Menschen mussten in Quarantäne. Die Zahlen drückten nicht nur ein dynamisches Infektionssgeschehen aus, sie gaben auch Aufschluss darüber, wie es um die Arbeitskonditionen in Fleischfabriken steht, die danach ausführlich betrachtet und erheblich kritisiert wurden. Als Reaktion darauf erließ der Gesetzgeber ein neues Gesetz, das für bessere Arbeitsbedingungen in Fleischfabriken sorgen soll.

Superspreader infiziert Arbeitskollegen

Zwei Tönnies Mitarbeiter berichteten ihren Vorgesetzten während ihrer Schicht darüber, dass sie einen Tag davor an einem Gottesdienst teilnahmen und auf ihre Testergebnisse warteten. Die Vorgesetzten sahen aber kein allzu hohes Infektionsrisiko und wiesen sie an, mit der Arbeit weiterzumachen. Dies stellte sich als fataler Fehler raus. Beide hatten sich mit Covid-19 infiziert. Sie steckten ihre fünf Mitbewohner an, die ebenfalls beim Schlachthof arbeiteten. Der Umstand, dass der Arbeitsplatz von den Erstinfizierten genau in der Mitte der Fabrik war, begünstigte die Ansteckung vieler weiterer Mitarbeiter, die die geviertelten Rinderteile nun einpacken mussten. Dazu kam, dass ein Infizierter, als „Superspreader“ erneut viele weitere Kollegen ansteckte. Als Deutschlands größtes Infektionsherd waren aus dem Nichts 2000 Leute in Gütersloh mit Covid-19 infiziert.

Arbeitsschutzkontrollen in Schlachthöfen

Infolge dessen und weiterer auffälliger Coronaausbrüche in Schlachthöfen, wurden die Arbeitsbedingungen und die Hygieneschutzstandards näher begutachtet. So kam raus, dass in den Toilettenräumen keine Desinfektionsspender zur Verfügung standen. Die WCs waren teils erheblich verunreinigt. Es gab auch keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine gesonderte Sitzplatzregelung fehlte in den Kantinen. Ein Schutzkonzept fehlte gänzlich. Nicht nur das, es fehlte auch an ausreichendem Arbeitsschutz. So waren die Verbandskästen leer, Schutzbrillen gab es  gar keine, aber dafür umso mehr absturzgefährdende Stationen.

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Gewinnmaximierung durch Ausbeutung

Der Corona-Skandal bei Tönnies wies zudem auf ein Grundproblem im System hin. Statt Festangestellte zu beschäftigen, konzentrierte sich die Fleischfabrik auf die ökonomischen Werkverträge. Die Mitarbeiter waren häufig Zeitarbeiter, die bei Subunternehmen beschäftigt sind und von Großkonzernen wie Tönnies dann beauftragt wurden. Eine Variante, die es ermöglichte viele Arbeiter für wenig Geld zu beschäftigen. Dies machte sich in den Arbeitsbedingungen auch bemerkbar. Viele osteuropäische Arbeiter mussten sich kleinste Schlafräume teilen, die Reinigung des Arbeitsplatzes wurde nicht als Arbeitszeit angerechnet. Kein Wunder also, dass ein positiv getesteter Mitarbeiter über Hunderte Kollegen ansteckte! Überstunden wurden häufig nicht gezahlt. Die Zeitarbeiter hatten einerseits zwar aus gesundheitlichen Gründen Angst sich anzustecken, andererseits fürchteten sie dadurch auch ihre Arbeit endgültig zu verlieren.

In diesen Fabriken ging es in erster Linie um Gewinnmaximierung könnte man sagen. Das clevere bei diesem ausbeuterischen Arbeitsmodell ist: Im Wesentlichen ist die Zeitarbeitsfirma für die Behandlung ihrer Arbeiter verantwortlich und nicht der Auftraggeber!

Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit

Um diesen Missständen Abhilfe zu schaffen, erließ die Bundesregierung bereits mit der Jahreswende das Verbot der umstrittenen  Werkvertragsmodelle. Seit Anfang April ist nun auch die Beschäftigung in Zeitarbeit in der Fleischindustrie nicht mehr erlaubt. Hier kann aber eine dreijährige Sonderregelung gelten, wenn die Leiharbeit im Tarifvertrag von den entsprechenden Tarifparteien so festgelegt wird. Allerdings muss die Höhe der Vergütung dem der Festangestellten entsprechen. Nur noch Stammpersonal darf Fleisch schlachten und zerlegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Betrieb weniger als 50 Leute beschäftigt. Zur Schaffung besserer Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sollen die Betriebe laut Regierung nun häufiger kontrolliert werden. Eine Arbeitsstättenverordnung soll vorschreiben, wie Gemeinschaftsunterkünfte in Zukunft auszusehen haben, damit menschenunwürdige Bedingungen vermieden werden können. Bei einem Verstoß sieht das Arbeitsschutzkontrollgesetz eine Geldbuße in Höhe von 30.000 € vor.

Als verfassungsrechtlich bedenklich ist jedoch unter anderem die fehlende Übergangszeit zur Umsetzung der Regelungen. Gerade die Subunternehmen leben von den Werkverträgen und dem Einsatz in Zeitarbeit. Überspitzt ausgedrückt, wurde diesen Unternehmen eigentlich der Beruf weggenommen. Ob Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA) Erfolg haben, bleibt abzuwarten.

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Quellen und Links:

 

 

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