Rechtsnews 12.07.2023 Lisa Santos

Personalraum: Ist dort Videoüberwachung in 2023 zulässig?

Warum möchte man den Pausenraum videoüberwachen?

Ein möglicher Grund, warum ein Arbeitgeber den Pausenraum videoüberwachen möchte, ist die Kontrolle der Arbeitszeit und des Verhaltens der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel überprüfen wollen, ob die Mitarbeiter die vorgeschriebenen Pausenzeiten einhalten, ob sie sich angemessen verhalten oder ob sie vertrauliche Informationen preisgeben.

Ist die Videoüberwachung des Pausenraums erlaubt?

Die Videoüberwachung des Pausenraums ist grundsätzlich nicht erlaubt, da sie gegen das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht der Mitarbeiter verstößt. Das Persönlichkeitsrecht schützt die Privatsphäre und die Würde der Mitarbeiter, die in der Pause einen Raum zur Erholung und zum Austausch mit Kollegen brauchen. Das Datenschutzrecht regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, zu denen auch Videoaufnahmen gehören.

Gibt es Ausnahmen von dem Verbot der Videoüberwachung des Pausenraums?

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von dem Verbot der Videoüberwachung des Pausenraums, die an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Eine Ausnahme könnte zum Beispiel vorliegen, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung eines Mitarbeiters hat, die im Pausenraum begangen wurde oder werden soll. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber zunächst versuchen, den Verdacht auf andere Weise aufzuklären, zum Beispiel durch Befragung von Zeugen oder durch Kontrolle von Dokumenten.

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Die Videoüberwachung darf nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos waren oder unverhältnismäßig wären. Außerdem muss der Arbeitgeber die Videoüberwachung vorher ankündigen und transparent machen, zum Beispiel durch Hinweisschilder oder durch eine Betriebsvereinbarung. Die Videoaufnahmen dürfen nur für den Zweck der Aufklärung des Verdachts verwendet und müssen nach spätestens einem Monat gelöscht werden.

Welche Folgen hat eine unzulässige Videoüberwachung des Pausenraums?

Eine unzulässige Videoüberwachung des Pausenraums kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben. Zivilrechtlich können die betroffenen Mitarbeiter einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen, um die Videoüberwachung zu beenden oder zu verhindern. Sie können auch einen Schadensersatzanspruch haben, wenn sie durch die Videoüberwachung einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben, zum Beispiel einen Eingriff in ihre Privatsphäre oder eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit.

Strafrechtlich kann der Arbeitgeber sich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) oder wegen Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) strafbar machen, wenn er die Videoaufnahmen ohne Einwilligung der Mitarbeiter anfertigt oder sich verschafft.

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