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Rechtsnews 22.08.2016 Emil Kahlmann

Streit um Schweinefleischhandel

In dem seit zwei Jahren andauernden Streit zwischen Russland und der europäischen Union über den Import bzw. Export von Schweinefleisch hat nun die Schiedskommission der Welthandelsorganisation (WTO) eine Entscheidung getroffen: Russland hat mit seinem Einfuhrverbot gegen WTO-Regeln verstoßen und muss den Import von Schweinefleisch aus der EU wieder zulassen.

Streit um den Handel mit europäischem Schweinefleisch

Anfang 2014 hatte die russische Regierung die Einfuhr von Schweinefleisch aus der europäischen Union nach Russland untersagt und diesen Schritt mit dem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in der europäischen Union begründet. Die EU hingegen hatte stets argumentiert, dass es nur in einigen wenigen Mitgliedsländern zu vereinzelten Fällen von Schweinepest gekommen sei und ein kompletter Importstopp durch Russland demnach unverhältnismäßig wäre. Die russische Entscheidung war ein schwerer Schlag für  die Landwirtschaft der Mitglieder der EU – 2013 war noch Schweinefleisch im Wert von 1,4 Milliarden Euro aus der EU nach Russland exportiert worden, etwa ein Viertel der Summe aller Exporte in diesem Bereich. Viele Beobachter schenkten der russischen Argumentation, man unterbinde den Schweinefleischimport wegen der Schweinepest, keinen Glauben. Vielfach wurde vermutet, dass der Importstopp aufgrund der politischen Spannungen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise verhängt wurde.

Importverbot für Schweinefleisch für unrechtmäßig erklärt

Das Schiedsgericht der WTO befand nun, dass Russland mit der Verhängung des Importverbotes für Schweinefleisch gegen WTO-Regeln verstoßen habe. Als Konsequenz wurde Russland aufgefordert, das Verbot aufzuheben. Ob dies allerdings zeitnah geschehen wird ist noch offen. Zunächst einmal hat Russland nämlich 60 Tage Zeit, um gegen die Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts Berufung einzulegen. Wann also EU-Mitglieder wieder Schweinefleisch nach Russland exportieren werden können steht auch nach der aktuellen Entscheidung nicht fest.

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