Rechtsnews 22.11.2020 Lisa Santos

Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

Wenn ein Impressum fehlerhaft ist oder sogar komplett fehlt, kann es schnell zu einer Abmahnung kommen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern hat oftmals auch eine hohe Geldstrafe zur Folge.

Verstoß gegen die Impressumspflicht

Obwohl es in den letzten Jahren bereits viele Gerichtsverhandlungen wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht gab, sollte man bei einer Abmahnung zunächst Ruhe bewahren. Bevor man die Strafe bezahlt, muss unbedingt geprüft werden, ob tatsächlich gegen die Impressumspflicht verstoßen wurde. Im Zweifelsfall ist es ratsam, für jede Website ein Impressum zu verwenden. Das kann viel Ärger ersparen. Bevor  man eine Website veröffentlicht, sollte man zudem alle Angaben im Impressum gründlich kontrollieren. Dabei kann es auch sehr hilfreich sein, ein Impressum mithilfe einer  Vorlage zu erstellen.

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