Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Auch Haushalte ohne Fernseher oder nur mit einem Radio müssen monatlich 17,50 Euro Rundfunkgebühren zahlen.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wird seit Januar 2013 pro Wohnung berechnet, auch für Haushalte, in denen es gar keine Rundfunkgeräte gibt. Mehrere private Kläger, die mit der pauschalen Berechnung der Beiträge nicht einverstanden sind, haben nun gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Bayerischen Rundfunk (BR) Klage eingereicht. Ihrer Meinung nach sei der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, da es sich dabei um eine versteckte Steuer handele.
Bundesverwaltungsgericht verneint Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz
Vor Gericht gaben die beklagten Sender an, dass die pauschale Erhebung der Rundfunkgebühren pro Wohnung gerechtfertigt sei, weil der Rundfunk dort überwiegend empfangen und in fast jeder Wohnung auch genutzt werde. Eine geräteabhängige Erhebung der Beiträge sei nicht mehr möglich, da Fernseh- und Radiosendungen heutzutage auch über mobile Geräte empfangen werden könnten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung und wies damit die Klage der Privatpersonen ab. Als Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag bestehe für jeden Haushalt die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme zu nutzen, so das Gericht. Zudem seien die Beiträge nicht für die Haushälter der Länder bestimmt, sondern für die funktionsgerechte Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und könnten daher auch nicht als versteckte Steuer bewertet werden. Die pauschale Rundfunkgebühr verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz und sei auch nicht zu beanstanden. Die Kläger haben jetzt noch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/tv/bundesverwaltungsgericht-rundfunkbeitrag-ist-rechtmaessig-a-1082959.html
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Rundfunkbeitrag: Platter Reifen bei Zahlungsweigerung
Unzulässige Produktplatzierung im „Dschungelcamp“
Regionale Werbung kein Verstoß gegen Rundfunkrecht
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.