Rechtsnews 09.08.2020 Christian Schebitz

Rechtliche Risiken für junge Familien absichern – ein Ratgeber

Ist er wirklich der richtige für mich? Wird unser Glück halten? Was bringt die Zukunft? Wenn sich das junge Glück gefunden hat, geht es erst einmal nur um die Liebe. Doch wer eine gemeinsame Zukunft plant, darf nicht nur den Moment leben, sondern sollte sich frühzeitig mit Dingen beschäftigen, die vielleicht auf den ersten Blick weniger romantisch sind. Wir nehmen wichtige Themen unter die Lupe, mit denen sich junge Familien beschäftigen sollten.

Die Ehe und ihre Vorteile

Zwar heiraten die Deutschen immer später, allerdings lässt sich das sicher nicht auf die zahlreichen Vorteile zurückführen, die Ehegatten genießen. Diese machen das Eingehen der Ehe nämlich mehr als attraktiv.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Viele denken nur an steuerliche Vorteile, wie z.B. das Ehegattensplitting. Allerdings gibt es noch zahlreiche weitere Aspekte, die Ehepartner bevorzugen. Dazu zählen unter anderem:

  • Anspruch auf die Rente des verstorbenen Partners („Witwenrente“)
  • Günstige Konditionen bei Versicherungen und Krediten
  • Verbesserungen bei der Erbsituation
  • Kleine Steuervorteile (z.B. Heiratsbeihilfe) neben dem Ehegattensplitting

Rechtschutz für Familien: eine lohnende Investition

Die Frage nach gemeinsamen Versicherungen sollten sich junge Familien unbedingt stellen. Oftmals gibt es Einsparpotentiale für Paare bzw. jung verheiratete, die sich lohnen können. Ein gutes Beispiel dafür ist der Familienrechtschutz. Es kann so schnell gehen, dass es zu einer Rechtsstreitigkeit kommt. Die Familienrechtschutzversicherung sichert die ganze Familie ab und sorgt dafür, dass es im Ernstfall nicht zu einer hohen finanziellen Belastung kommt.

Wichtig: Familien sollten beachten, wie die Konditionen der Rechtschutzversicherung gestaltet sind. Folgende Fragen sollte dem Versicherungsberater gestellt werden:

  • Wer ist durch die Versicherung abgesichert?
  • Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten sind abgedeckt?

Üblicherweise sind bei einer Familienversicherung die eigenen Kinder bis zum Beginn der eigenen Berufstätigkeit mit abgesichert.

Neben privaten Rechtsstreitigkeiten sollte unbedingt auch die berufliche Komponente mit abgedeckt werden, um z.B. gegen unrechtmäßige Kündigungen vorzugehen. Zudem ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung sinnvoll, um z.B. auch im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls die eigenen Rechte geltend machen zu können. Der Rechtsschutz soll schließlich nicht nur dann zum Einsatz kommen, wenn man selbst rechtlich belangt wird. Diese Versicherung soll auch die Möglichkeit eröffnen, selbst gegen Unrecht vorzugehen. Ohne, dass damit direkt ein hohes, finanzielles Risiko verbunden ist.

Konkrete Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten zum Versicherungsrecht.

Gemeinsame Investitionen als Familie angehen

Sich in einer Partnerschaft die anfallenden Kosten zu teilen, klingt eigentlich logisch. Die Zusammenlegung der Konten wird durch viele Paare vorgenommen und ein gemeinsames Haushaltsbuch wird geführt. Damit sind die Möglichkeiten aber noch nicht am Ende.

Bereits weiter oben haben wir gemeinsame Versicherungen angesprochen. Was beim Rechtsschutz beginnt, geht natürlich beim Thema Hausrat, Haftpflicht etc. weiter. Allerdings handelt es sich hierbei um laufende Kosten, deren Zahlung jederzeit eingestellt werden kann.

Wie sieht es aber mit größeren Investitionen und daraus resultierenden, gemeinsamen Verbindlichkeiten aus?

Rechtliche Fallstricke beim Hausbau

Vor dem ersten Spatenstich für das gemeinsame Einfamilienhaus gilt es eine Menge „Papierkram“ zu erledigen und rechtliche Belange zu klären. Als Bauherr gilt es, über den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Baurecht informiert zu sein. Eine Baugenehmigung muss eingeholt und ein kompetenter Baupartner gefunden werden, der den Bauherren mit einem unfair gestalteten Vertrag nicht übervorteilt.

Jüngere Entwicklungen bei der Gestaltung des rechtlichen Rahmens haben dafür gesorgt, dass der Bauherr (und damit in diesem Fall gewissermaßen der Verbraucher) besser geschützt ist. Allerdings gibt es nach wie vor rechtliche Fallstricke, die beim Bau auftreten können (z.B. die nicht ausreichende Deklaration von Mängeln und der dadurch entfallende Schadensersatzanspruch). Es ist also immer lohnenswert, beim Hausbau einen Experten hinzuzuziehen, dem man vertrauen kann. Auch bestimmte Versicherungen können sinnvoll sein, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern.

Kredite gemeinsam bedienen

Nicht nur als (Ehe-)paar ist es möglich, gemeinsam einen Kredit aufzunehmen. Grundsätzlich können sich immer mehrere Parteien Geld leihen. Das bietet auf den ersten Blick auch eine ganze Reihe an Vorteilen. Schließlich bringt jede Person eigene Sicherheiten mit ein (z.B. Vermögensgegenstände oder laufendes Einkommen), die zur Steigerung der Kreditwürdigkeit beitragen.

Was passiert jedoch, wenn ein Partner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann? Dann muss der jeweils andere für ihn einspringen. Auch wenn das Glück heute noch so frisch und greifbar ist, kann eine Trennung nie ausgeschlossen werden. Vertrauenswürdige (Ehe-)partner sollten daher schon zu Beginn alle Szenarien durchspielen, um in Erfahrung zu bringen wie in der jeweiligen Situation zu reagieren ist.

Gerade dann, wenn mit dem Kredit ein Vermögensgegenstand abbezahlt wird (z.B. ein Haus), ist es wichtig, dass genau geklärt wird, was mit diesem geschieht, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. Wer sich im Vorfeld bereits damit auseinandersetzt, wird im Ernstfall besser mit der Situation umgehen können und nicht vor (finanzielle) Herausforderungen gestellt, die das Zusammenleben bzw. die Ehe vor eine echte Belastungsprobe stellen könnten.

Tipp: Für junge Eheleute bieten die meisten Banken spezielle Konditionen in Form eines „Jung-verheirateten-Darlehens“. Es lohnt sich daher, einmal beim Bankberater gezielt danach zu fragen.

Der Tod aus der rechtlichen Perspektive

Es ist kein Thema, mit dem sich junge Familien beschäftigen möchten. Doch der Tod sollte immer fester Bestandteil der Zukunftsplanung sein:

Eine Risikolebensversicherung unterstützt die Hinterbliebenen

Besonders dann, wenn gemeinsame Verpflichtungen eingegangen werden, z.B. ein zusammen aufgenommener Immobilienkredit, sollte unbedingt eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Diese spezielle Form der Versicherung kann natürlich nicht das Leben retten, aber sie sichert die Hinterbliebenen ab, wenn der Lebenspartner und unter Umständen auch der Großverdiener der Familie stirbt.

Viele Banken setzen das Vorhandensein einer derartigen Absicherung voraus, um überhaupt einen Kredit zu bewilligen. Wer das Geld für eine Risikolebensversicherung spart, verfügt über eine schlechtere Verhandlungsposition und muss sich zumeist mit schlechteren Konditionen zufriedenstellen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Zwangsenteignung, wenn die Hinterbliebenen den Kredit nicht mehr bedienen können. Ein Szenario, das sich mit geringen, monatlichen Kosten für eine Risikolebensversicherung umgehen lässt.

Die Facetten des Familienerbrechts kennen

Stirbt ein Partner oder gar ein Kind, stellt sich auch die Frage, wie mit dem Nachlass umzugehen ist. Im Familienerbrecht (rechtlich präzise: Verwandtenerbrecht) ist die Erbfolge klar geregelt. Wer noch nicht verheiratet ist, muss sich in der Erbfolge hintenanstellen, denn zunächst werden die Abkömmlinge des Verstorbenen (also sein Nachwuchs) begünstigt. Gibt es keine Kinder, wird das Erbe auf Eltern, Geschwister und danach immer weiter entferntere Verwandte aufgeteilt. Eine Hochzeit macht den Ehepartner nicht zum Verwandten. Allerdings verbessert sich der Anspruch des Hinterbliebenen.

Per Testament können zwei nicht-verheiratete Person sich ebenfalls dazu entscheiden, den jeweils anderen als Begünstigten im Todesfall einzusetzen. Allerdings lässt sich ein gewisser Pflichtanteil nicht umgehen, den nahe stehende Verwandte geltend machen können. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Erbschaftssteuer mit abnehmendem Verwandtschaftsgrad immer höher ausfällt, da sich der Freibetrag verringert. Die kann dazu führen, dass ein vermeintlich attraktives Erbe (z.B. eine Immobilie) hohe finanzielle Belastungen mit sich bringt. Muss z.B. das als Paar bewohnte Haus zwischen verschiedenen Erben „aufgeteilt“ werden, geht dies nur über die Ausbezahlung der anderen Erben. Das kann so teuer werden, dass der Verkauf der Immobile unabdingbar wird.

Auch Rechtsstreitigkeiten mit Familienmitgliedern des Verstorbenen sind nicht ausgeschlossen. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die vorhin angesprochene Rechtschutzversicherung eine lohnende Investition darstellt.

Fazit: Junge Familien stehen vor lösbaren Herausforderungen

Abschließend lässt sich festhalten, dass sich junge Familien zwar mit der rechtlichen Grundsituation beschäftigen sollten, diese aber keine unlösbaren Herausforderungen birgt. Wer seine Augen nicht vor der Realität verschließt und auch unangenehme Themen (wie z.B. den Tod seines Partners) in den Fokus rückt, schafft die Grundlage, um einer aussichtsreichen, gemeinsamen Zukunft entgegen zublicken.

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