Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 01.06.2023 Emil Kahlmann

Pauschalreisen: Welche Regeln gelten für Pauschalreisen?

Welche Regeln gelten für Pauschalreisen?

Pauschalreisen sind Reisen, die aus mindestens zwei Hauptleistungen bestehen, wie zum Beispiel Flug, Unterkunft oder Mietwagen. Pauschalreisen werden von einem Reiseveranstalter oder einem Reisevermittler angeboten, der einen Gesamtpreis für die Reise berechnet. Pauschalreisen sind rechtlich besser geschützt als Individualreisen, da das Pauschalreiserecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besondere Regelungen für den Reisevertrag vorsieht.

Was muss der Reiseveranstalter leisten?

Der Reiseveranstalter muss die Reise so erbringen, wie er sie im Reiseprospekt oder in der Buchungsbestätigung beschrieben hat. Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Reise und haftet für eventuelle Mängel oder Schäden, die dem Reisenden entstehen. Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden vor der Buchung alle wesentlichen Informationen über die Reise mitteilen, wie zum Beispiel:

– den Gesamtpreis und die Zahlungsbedingungen

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

– die Mindestteilnehmerzahl und die Frist für eine eventuelle Absage
– die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, wie zum Beispiel die Art und Lage der Unterkunft, die Verpflegung oder die Transportmittel
– die Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften des Ziellandes
– die Stornomöglichkeiten und -kosten
– die Kontaktdaten des Reiseveranstalters oder seines Vertreters vor Ort
– die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückbeförderung abzuschließenDer Reiseveranstalter muss dem Reisenden nach der Buchung eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Reisevertrags übermitteln, in der alle vereinbarten Leistungen und Bedingungen aufgeführt sind.

Was kann der Reisende tun, wenn die Reise mangelhaft ist?

Wenn die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht oder erhebliche Mängel aufweist, kann der Reisende vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Das bedeutet, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist eine gleichwertige oder bessere Ersatzleistung anbieten oder den Mangel beseitigen muss. Der Reisende muss den Mangel unverzüglich beim Reiseveranstalter oder seinem Vertreter vor Ort anzeigen.

Wenn der Reiseveranstalter keine Abhilfe leistet oder diese unzumutbar ist, kann der Reisende den Reisepreis mindern. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels und dem Wert der betroffenen Leistung. Der Reisende kann auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen, wenn der Mangel die Erholung erheblich beeinträchtigt hat.

In schwerwiegenden Fällen kann der Reisende den Reisevertrag kündigen und eine Rückbeförderung verlangen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Reise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt ist oder eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Der Reisende muss dem Reiseveranstalter aber zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, diese ist unmöglich oder wird vom Veranstalter verweigert.

Was gilt bei Änderungen vor oder während der Reise bei einer Pauschalreise?

Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn Änderungen an wesentlichen Reiseleistungen vornehmen, wenn er sich diese Möglichkeit im Reisevertrag ausdrücklich vorbehalten hat. Er muss den Reisenden aber unverzüglich und klar über die Änderungen informieren und ihm eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, wenn die Änderungen erheblich sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder der Transport erheblich verschlechtern.

Der Reiseveranstalter kann auch während der Reise Änderungen an wesentlichen Reiseleistungen vornehmen, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände erforderlich ist. Er muss den Reisenden aber unverzüglich und klar über die Änderungen informieren und ihm eine angemessene Entschädigung anbieten, wenn die Änderungen zu einer Minderung des Wertes der Reise führen.

Was gilt bei Stornierung oder Rücktritt von der Reise bei einer Pauschalreise?

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Er muss dem Reiseveranstalter aber eine angemessene Stornogebühr zahlen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und den ersparten Aufwendungen des Veranstalters richtet. Der Veranstalter muss dem Reisenden die Höhe der Stornogebühr im Reisevertrag oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilen. Der Reisende kann dem Veranstalter aber nachweisen, dass ihm ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Der Reisende kann auch ohne Stornogebühr vom Reisevertrag zurücktreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es zu Krieg, Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder schweren Gesundheitsrisiken kommt. Der Reisende hat dann Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises, aber nicht auf Schadensersatz.

Der Reiseveranstalter kann auch vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder wenn er die Reise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht durchführen kann. Er muss den Reisenden aber spätestens 20 Tage vor dem geplanten Abreisedatum darüber informieren und ihm den gesamten Reisepreis zurückerstatten. Der Veranstalter kann dem Reisenden aber eine gleichwertige oder bessere Ersatzreise anbieten, wenn er dazu in der Lage ist.

Wie kann der Reisende seine Ansprüche geltend machen?

Der Reisende muss seine Ansprüche wegen Mängeln, Änderungen oder Stornierungen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Er sollte dabei alle relevanten Belege und Beweismittel beifügen. Wenn der Veranstalter die Ansprüche ablehnt oder nicht reagiert, kann der Reisende seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Er sollte sich dabei an einen Fachanwalt für Reiserecht wenden, der ihn über die Erfolgsaussichten und die Kosten beraten kann.

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