Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 25.06.2016 Raphaela Nicola

Gutachter über Reker-Attentäter – Er wusste, was er tat

Wie im Oktober bereits von uns berichtet, soll der Attentäter, der Henriette Reker vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin niedergestochen hat, auf Antrag der Bundesanwaltschaft wegen versuchten Mordes lebenslang hinter Gitter. Das Urteil wird für den 1. Juli erwartet.

Fremdenfeindliche Motive

Seit Mitte April muss sich der arbeitslose Maler Frank S. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Staatsschutzsenat verantworten. Am 17. Oktober 2015 hat er an einem Wahlkampfstand der damaligen Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker ein Messer in den Hals gerammt. Hierbei hat er der parteilosen Politikerin die Luftröhre durchtrennt und einen Wirbel gespalten. Durch eine Notoperation wurde Rekers Leben gerettet. Vier weitere Menschen verletzte er zum Teil schwer. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass S. die damals 58-jährige gezielt töten wollte. Er machte sie als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich für eine Ausländer- und Flüchtlingspolitik, die er ablehnte. Er habe mit der Tat „ein Zeichen setzen“ wollen, sagte Frank S. mehrmals im Prozess. „Ich wollte sie verletzen, aber nicht töten“, auch das sagte er immer wieder. 

Extremist oder psychisch Verwirrter?

Frank S. leidet laut Gutachter an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzisstischen Anteilen. Eine Persönlichkeitsstörung fällt juristisch unter eine „andere schwere seelische Abartigkeit“. Es sei nicht eindeutig zu beantworten, ob der Schweregrad der Störung zur Tatzeit so ausgeprägt war, dass sie dieser Rechtskategorie entspricht. Die Störung fiele nur dann unter eine der Besonderheiten der Persönlichkeit, die laut Gesetz zu einer Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit führen können. Bei Frank S. gibt es laut Gutachter allerdings keinen Zweifel daran, dass weder die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen, noch sein Steuerungsvermögen zur Tatzeit beeinträchtigt war. Er wusste also, was er tat. „Derart ausgeprägte Persönlichkeitsauffälligkeiten sind therapeutisch generell schwierig zu beeinflussen“, sagt Psychiater Leygraf am Ende des Verhandlungstages. Frank S. müsste zudem bereit sein, sich helfen zu lassen. „Doch da steht der Narzissmus des Herrn S. ihm selber im Weg.“ Das Urteil soll am 1. Juli gesprochen werden. Im Höchstfall droht Frank S. eine lebenslange Freiheitsstrafe. 
Quellen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/reker-attentaeter-laut-gutachter-voll-schuldfaehig-a-1097771.html
http://www.n-tv.de/politik/Reker-Attentaeter-soll-lebenslang-in-Haft-article17960646.html

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Rechtliche Folgen für Reker-Attentäter

Attentäter Anders Breivik verklagt Norwegen

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Gutachter über Reker-Attentäter – Er wusste, was er tat erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive