Rechtsnews 19.10.2015 Theresa Smit

Rechtliche Folgen für Reker-Attentäter

Die Oberbürgermeisterwahlen in Köln an diesem Wochenende
wurden von einer Gewalttat überschattet. Ein 44-jähriger Mann hatte die
Kandidatin Henriette Reker am Morgen an ihrem Wahlkampfstand mit einem
sogenannten Bowie-Messer angegriffen und sie und vier Helfer schwer verletzt. Der
Täter konnte von einem Polizisten, der sich privat am Tatort befand, festgenommen werden. Henriette Reker wurde in ein künstliches Koma versetzt, befindet sich inzwischen
jedoch außer Lebensgefahr. Die Oberbürgermeisterwahl fand dennoch statt und
bescherte Reker einen Sieg mit einer absoluten Mehrheit von 52,7 Prozent. Die
58-Jährige soll das Ergebnis erfahren, nachdem sie aus dem künstlichen Koma
erwacht ist, die Weckphase wurde bereits eingeleitet. Die Frage nach dem
Motiv für die Tat und den rechtlichen Folgen für den Attentäter muss jedoch
immer noch geklärt werden.

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Welche Motive hatte der Attentäter?

Der Täter gab seiner Vernehmung politische und fremdenfeindliche
Motive an. Der arbeitslose Lackierer war nach Angaben von Spiegel Online Anfang
der Neunzigerjahre Mitglied der rechtsextremen Freiheitlichen Deutschen
Arbeiterpartei (FDA). Die parteilose Kandidatin Reker, die von der CDU, den
Grünen und der FDP unterstützt wird, könnte sich seinen Hass durch ihre
engagierte Arbeit als Sozialdezernentin zugezogen haben. Dabei war sie für die
Unterbringung von Flüchtlingen verantwortlich. Der Täter kritisierte die
aktuelle Flüchtlingspolitik und befürchtete nach eigenen Angaben eine Rivalität
um Arbeitsplätze und einen Verlust der westlichen Leitkultur. Der 44-Jährige
war der Polizei unbekannt und offenbar nur hin und wieder mit Kommentaren im
Internet vertreten. Nach ersten Angaben der Ermittler könne eine psychische
Störung nicht ausgeschlossen werden. Die rechtlichen Folgen des Attentates
hängen davon ab, ob der Täter als voll zurechnungsfähig eingestuft wird.

Strafe für versuchten Mord und schwere Körperverletzung

Inzwischen wurde ein Haftbefehl gegen den 44-Jährigen
erlassen. Ebenso liegt ein erstes Gutachten vor, das den Täter als voll
schuldfähig einstuft. Somit muss er sich wegen versuchten Mordes und schwerer
Körperverletzung vor Gericht verantworten. Nach § 211 des Strafgesetzbuches
(StGB)
wird Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet, auch der
Versuch ist strafbar. Bei einer Strafmilderung nach § 49 StGB würde die Strafe
auf 3 bis 15 Jahre gesenkt werden. Für die schwere Körperverletzung wäre
ebenfalls eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren fällig. Je nachdem, wie die
Tat vor Gericht bewertet wird, wird auch die Strafe höher oder niedriger ausfallen.
In jedem Fall dürfte den Attentäter jedoch eine hohe Haftstrafe erwarten.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf

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