Rechtsnews 23.01.2022 Alex Clodo

Handyspange als Ausrede vor Gericht

Viele Menschen können nicht ohne Handy. Das Handy ist im heutigen Zeitalter nicht mehr wegzudenken. Viele nutzen das Mobiltelefon auch während dem Autofahren. Das dies verboten und höchstgefährlich für den Gegenverkehr ist, ist nichts Neues. Nutzt man das Gerät während dem Fahren, dem droht ein Bußgeld. Im vorliegenden Fall wurde als Ausrede erfunden, dass es sich nicht um ein Handy, sondern um eine Handyspange handele, die er in der Hand habe. Wie entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in diesem Fall?

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein Mann erwischt, der sein Handy während des Fahrens nutzte. Daher wurde er aufgefordert ein Bußgeld zu entrichten. Die Nutzung des Handys sollte auch durch ein Blitzerfoto nachgewiesen werden. Der Fahrer behauptete allerdings, dass er das Handy gar nicht in der Hand gehalten habe. Er hat angeblich eine sog. Handyspange genutzt. Was ist aber eine solche Handyspange? Die Spangen halten das Gerät mit einem Gestell am Kopf. Im vorliegenden Fall gab der Mann an, dass er das darin verankerte Handy lediglich angedrückt hat. Daher ging die Sache vor Gericht.

Entscheidung des Gerichts

Wie entschied das Gericht im vorliegenden Fall? Auf dem Foto zeigte sich eindeutig, dass der Mann die Handyspange lediglich als bloße Schutzbehauptung ins Feld führte. Das Gericht konnte die Spange nicht auf dem Foto erkennen. Das lässt sich daher begründen, da quer über den Kopf laufende Spangen ebenso wie ein Halteknopf fehlten. Weiterhin umschloss der Mann auf dem Foto den Rand des Telefons mit seinen Fingern. Aufgrund dessen ging das Gericht davon aus, dass der Mann das Handy vollständig hielt und keine Handyspange benutzte. Daher musste der Mann die Geldbuße in Höhe von 200 Euro zahlen. 

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Quelle:

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www.verkehrsrecht.de

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