Rechtsnews 15.01.2022 Alex Clodo

Pilotprojekt in Köln – Bezahlen der „Knöllchen“

Die Stadt Köln startete Anfang 2020 ein Pilotprojekt. Kassiert man in der Stadt Köln ein Knöllchen wegen falschen Parkens, kann das Verwarnungsgeld seitdem beim nächsten Einkauf beglichen werden. Das Projekt gilt auch nicht nur in der Stadt Köln selbst. Knapp 12.000 Märkte von Penny, Rossmann, Rewe und anderen Einzelhändern in Deutschland dürfen die Knöllchen abrechnen. Das führt zu einer schnelleren und unkomplizierteren Abwicklung.

Neues Verfahren

Bisher gab es immer nur die ungeliebten Briefe der städtischen Verkehrsüberwachung. Diese enthielten bisher das Anhörungsschreiben und einen Zahlschein zur Überweisung. Seit 2020 werden Falschparker einen Brief mit einem Strichcode vorfinden. Dieser ist vergleichbar wie mit einem Barcode an Produkten. Dieser Strichcode wird an der Kasse anonym und ohne weitere Formalitäten gescannt. Dabei ist auch nicht mal ein Personalausweis nötig. Weiterhin müssen auch keine zusätzlichen Informationen abgegeben werden. Das Knöllchen kann dann einzeln oder im Rahmen eines Einkaufs beglichen werden. Der Betrag muss ebenfalls auch nicht in Bar bezahlt werden, es kann auch beispielsweise mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt werden.

Keine zusätzlichen Daten erfasst

Der Vorteil der Sache ist ganz simpel erklärt. Bei dem Vorgang werden keine zusätzlichen Daten erfasst. Daher werden Daten gespart und das ganze wird sehr anonym behandelt. Vergleicht man dies mit einer Überweisung werden bei der Zahlung per Strichcode keine weiteren personenbezogenen Daten verarbeitet. Gerade in Zeiten, in denen der Datenschutz zu einem sehr strittigen und hoch sensiblen Thema geworden ist, bietet das Pilotprojekt einen riesigen Vorteil. Weiterhin kann das Kassenpersonal überhaupt nicht erkennen, was genau mit dem Schein bezahlt werden würde. Da die Betroffenen Falschparker keinen Ausweis vorzeigen müssen, kann auch das Kassenpersonal, sowie andere Personen nicht identifizieren, was der Kunde in dem Moment bezahlen möchte. Letztlich müssen die verkehrswidrigen, zahlenden Bürger aufpassen, dass sie nicht zweimal den Beitrag bezahlen. Beispielsweise einmal per Überweisung und ein weiteres Mal per Strichcode.

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Sollte es bei der Bevölkerung ankommen, könnten auch andere Verwaltungsbereiche und weitere deutsche Großstädte Interesse zeigen.

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Quelle:

https://www.e-recht24.de/news/verkehrsrecht/12265-strafzettel-bezahlen-supermarkt.html

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