Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 28.11.2021 Alex Clodo

Verhalten im Straßenverkehr – Teil II

Ab in den Urlaub – nach kurzer Zeit aber schon ein Stau. Gerade bei sommerlichen Temperaturen auf dem Weg in den Urlaub macht das lange Sitzen im Fahrzeug allen Mitfahrern zu schaffen. Da kommt der Wunsch auf, das Auto zu verlassen. Aber darf man auf der Autobahn bei Stau aus dem Auto auszusteigen? Ist es weiterhin erlaubt zu wenden? Weiterhin stellt sich die Frage, ob man über den Standstreifen abfahren darf. Im zweiten Teil des Beitragswerden Ihnen vier weitere Tipps und Regeln präsentiert.

Der Standstreifen

Den Standstreifen auf Autobahnen kennt jeder. Aber wofür ist dieser überhaupt geeignet? Der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Was aber, wenn ein Autofahrer den Standstreifen im Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen? Dabei gilt, dass 75 Euro einkassiert werden können und zusätzlich ein Punkt droht. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Erlaubt ein Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens, ist dies automatisch auch erlaubt. Weiterhin ist verboten, grundlos auf dem Standstreifen anzuhalten.

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Telefonieren während eines Staus

Was gilt, wenn man während eines Staus mit dem Handy telefonieren will. Telefoniert man im Auto ohne eine Freisprechanlage während eines Staus, so ist das Telefonieren verboten. Die einzige Ausnahme gilt, wenn der Motor des Fahrzeugs abgeschaltet ist. In dieser Situation darf das Gerät in die Hand genommen werden. Liegt ein Verstoß gegen das Handyverbot vor, so droht ein Bußgeld von 100 bis 200 Euro. Außerdem bringt Ihnen dieses Verhalten zwei Punkte in Flensburg ein und es muss mit einem Monat Fahrverbot gerechnet werden.

Durchschlängelnde Motorräder

Wer kennt es nicht: Motorräder, die im Stau sich an den Autos durchschlängeln. In solchen Situationen kann es durchaus eng mit dem Platz werden. Doch ist dieses Verhalten überhaupt erlaubt? Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Ist der Motorradfahrer auch noch so dreist und durchquert eine Rettungsgasse mit dem Durchschlängeln, muss man mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro rechnen und erhält einen Monat Fahrverbot. Es ist aber ausnahmsweise erlaubt links zu überholen, wenn ein ausreichender Seitenabstand eingehalten wird. Dies ist in der Praxis aus Platzgründen meist unmöglich.

Einfädeln lassen an engen Stellen

Was ist, wenn ein Unfall passiert ist und dadurch ein Reißverschlussverfahren gilt? In diesem Fall müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Viele Autofahrer verstehen diese Vorschrift oft als Vordrängeln. Die Vorschrift soll aber gerade den Verkehr am Laufen halten und für eine möglichst reibungslose Weiterfahrt sorgen. 

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