Rechtsnews 27.11.2021 Alex Clodo

Verhalten im Straßenverkehr – Teil I

Ab in den Urlaub – nach kurzer Zeit aber schon ein Stau. Gerade bei sommerlichen Temperaturen auf dem Weg in den Urlaub macht das lange Sitzen im Fahrzeug allen Mitfahrern zu schaffen. Da kommt der Wunsch auf, das Auto zu verlassen. Aber darf man auf der Autobahn bei Stau aus dem Auto auszusteigen? Ist es weiterhin erlaubt zu wenden? Weiterhin stellt sich die Frage, ob man über den Standstreifen abfahren darf. Im ersten Teil des Beitrags werden Ihnen vier Tipps und Regeln präsentiert.

 Auf Autobahn aussteigen

Auf dem Weg in den Urlaub und hohe Temperaturen – dann ein aufkommender Stau. Dabei stellt sich die Frage, ob ich auf der Autobahn aus dem Auto aussteigen darf. Geht man nach der Straßenverkehrsordnung gem. §18 Abs. 9 Satz 1 StVO, ist das Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet. Dies ist nur erlaubt, wenn eine Unfallstelle gesichert werden soll. Liegt in einem Fall aber eine Vollsperrung vor, kann dies anders sein. Auf rechtlicher Seite ändert dies zwar nichts. Aber die Polizei hat bei längeren Störungen Nachsicht, wenn es im Fahrzeug zu heiß wird. Dabei gilt jedoch: keine ausgiebigen Spaziergänge auf der Autobahn unternehmen. Man muss in der Nähe des Fahrzeugs bleiben. Bei einem Unfall dürfen aber auf keinen Fall die Rettungskräfte behindert werden.

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Rettungsgasse

Wie sieht es hinsichtlich der Rettungsgasse aus? In der Praxis funktioniert die Bildung einer Rettungsgasse leider immer noch nicht so richtig. Schon in dem Moment, in dem ein Stau entsteht, müssen die Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Dies gilt auch schon bei stockendem Verkehr. In einem solchen Fall wird die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Nach der Neuerung des Bußgeldkatalogs drohen Autofahrern bei Verstößen hohe Strafen. Mittlerweile sind 200 bis 320 Euro fällig. Hier finden Sie auch alle Neuerungen des Bußgeldkatalogs. 

Rechts überholen im Stau

Was gilt, wenn man im Stau rechts überholen will? Dies ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Liegt stehender Verkehr vor, darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der linke Fahrstreifen im Verkehr in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Hält man sich nicht an diese Regelung, riskiert eine saftige Geldbuße von 100 Euro.

Rückwärts fahren und wenden

Wie sieht es aus, wenn man auf der Autobahn rückwärts fahren oder wenden will? Dies ist grundsätzlich immer verboten. Eine spezielle Situation ist jedoch als Ausnahme zu kennzeichnen. Fordert die Polizei die  Autofahrer bei andauernden Vollsperrungen dazu auf, andere Wege zu nehmen, ist das rückwärts Fahren oder wenden erlaubt. Sollte dies jedoch eigenständig entschieden werden, drohen dem verkehrswidrigen Fahrer eine 200 Euro Strafe, sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

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