Rechtsnews 14.04.2020 Christian R.

Wie erhalte ich eine Entschädigung wegen der Corona Betriebsschliessungen?

Haben Sie Behörden aufgefordert Ihren Betrieb wegen Corona zu schliessen?

Sie wollen eine Entschädigung bzw. Schadenersatz für die durch Corona-Schliessungen entgangenen Umsätze?

Das ist verständlich, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass keine infizierte Person Ihren Betrieb je betreten hat oder hätte. Denn lediglich bei ca. 130.000 von ca. 83.000.000 Menschen wurde ein – unzuverlässiger – Test positiv bestätigt. Das entspricht nur 0,001 der Bevölkerung in Deutschland!

Trotz der unklaren Datenlage hat die Bundesregierung, unter der Führung von Angela Merkel, entschieden, dass hunderttausende Betriebe schliessen müssen, ja sogar Ausgangssperren verfügt, die nun mit Bußgeldern durchgesetzt werden. Damit riskieren unsere Politiker, dass Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren und ggf. dadurch erkranken. Das alles steht im krassen Gegensatz zu den im Grundgesetz festgelegten Rechten.

Wer aber kommt nun für die entstandenen Schäden und die zu leistende Entschädigung auf? Prof. Niko Härting fordert alle betroffenen Unternehmer dazu auf Entschädigungen einzufordern, notfalls einzuklagen.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Er bezieht sich dabei auf  eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1981. Diese zeigt nämlich , dass sich aus § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Entschädigungsanspruch ableiten lässt (BVerfG vom 29.4.1981, Az. 1 BvL 11/78).

ENTSCHÄDIGUNG FÜR BETRIEBSSCHLIESSUNGEN: ANSPRÜCHE JETZT ANMELDEN

Das öffentliche Leben in Deutschland ist seit einem Monat weitgehend heruntergefahren. Viele Betriebe mussten aufgrund infektionsrechtlicher Verordnungen der Bundesländer schließen. Somit können diese Betriebe seit derzeit keine nennenswerten Umsätze erzielen. Der wirtschaftliche Schaden in den Betrieben ist immens, doch wer kommt für diesen Schaden auf? Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1981 zeigt, dass sich aus § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Entschädigungsanspruch ableiten lässt (BVerfG vom 29.4.1981, Az. 1 BvL 11/78).

Dieser § 56 Abs. 1 IfSG lautet:

Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.“

Lesen Sie den Kommentar von Prof. Härting hier: „ENTSCHÄDIGUNG FÜR BETRIEBSSCHLIESSUNGEN: ANSPRÜCHE JETZT ANMELDEN“

Sollten Sie dazu eine schnelle Antwort von einem Anwalt wünschen, so nutzen Sie doch unsere Anwaltshotline. Bereits für 29€* erfahren Sie Ihre Rechte direkt von einem kompetenten Rechtsanwalt!

*inkl. MwSt!

 

 

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€