Rechtsnews 27.01.2015 Christian Schebitz

Urteil zum Verkauf von Medikamenten ohne Rezept

Am Bundesgerichtshof wurde kürzlich ein Fall verhandelt, sich um die Frage drehte, ob es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, dass eine Apotheke einem Kunden ein Medikament auch dann verkauft, wenn dieser nicht über ein ärztliches Rezept verfügt. Die Sache war zuvor bereits durch mehrere Instanzen gegangen und dort jeweils unterschiedlich beurteilt worden.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Kunde in einer Apotheke ein Medikament verlangt, für welches er jedoch kein Rezept vorlegen konnte. Die Apotheke holte deswegen bei einer befreundeten Ärztin eine Auskunft ein und war im Anschluss der Meinung, das Medikament auch ohne Rezept verkaufen zu dürfen. Kurze Zeit später erlangte eine im gleichen Ort ansässige, konkurrierende Apotheke Kenntnis von dem Fall und verklagte daraufhin die erste Apotheke auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung von Abmahnkosten.

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Wann ist der Verkauf von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept möglich?

Nachdem der Fall zunächst vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt worden war und das Gericht der Klage stattgegeben hatte, fiel die Entscheidung in der nächsten Instanz, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart anders aus. Das OLG Stuttgart wies die Klage mit der Begründung ab, dass die beklagte Apotheke zwar nicht zum Verkauf des Medikaments berechtigt gewesen sei, da kein dringender Fall im Sinne der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgelegen habe, dass jedoch aufgrund der besonderen Umstände des Falls eine Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen nicht gegeben gewesen sei.

Verkauf des Medikaments in letzter Instanz für nicht rechtens erklärt

Der Bundesgerichtshof stellte nun das Urteil aus der ersten Instanz wieder her. Erneut wurde unterstrichen, dass in bestimmten Sonderfällen ein Verkauf von Medikamenten ohne vorliegendes Rezept möglich sei; dies sei jedoch hier nicht der Fall gewesen. Das Aufsuchen des ärztlichen Notdienstes sei dem Patienten zuzumuten gewesen.

Quellen: 

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2015 – I ZR 123/13 –
  • Landgericht Ravensburg, Urteil vom 15.11.2012 – 7 O 76/11 KfH 1 –
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 13.06.2013 – 2 U 193/12 –

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