Rechtsnews 14.07.2020 Lena Knecht

Hohe Bußgelder und viele Punkte – StVO-Novelle 2020

Die neu in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) vom 28. April 2020 bringt tiefgreifende Veränderungen für Verkehrsteilnehmer. Vor allem aber bringt sie deutliche Verschärfungen mit sich und geht härter gegen Falschparker und Raser vor. Auch einige neue Straßenschilder sind geplant.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

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Neue Regelungen für Tempoüberschreitungen

Tempoverstöße werden durch die neuen Regelungen deutlich verschärft. Bisher galt: Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschreitet, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Durch die Änderungen in der StVO kommt nun innerorts auch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Zusätzlich werden bis zu 80€ fällig. Außerorts drohen Fahrverbote ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

Missbrauch der Rettungsgasse kostet 240€ und 2 Punkte

Die Problematik rund um die Bildung und Einhaltung von Rettungsgassen für Einsatzfahrzeuge hat den Gesetzgeber dazu veranlasst weitere Maßnahmen gegen Verstöße zu verhängen. Wer Rettungsgassen unbefugt nutzt muss zukünftig mit einem Bußgeld von mindestens 240€, zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei und einem Fahrverbot rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet muss weiterhin 200€ und zwei Punkte in Kauf nehmen. Bei einer konkreten Gefährdung durch das eigene Verhalten besteht nun allerdings die Möglichkeit zusätzlich ein Fahrverbot zu verhängen.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Auch das „Falschparken“ bestraft die neue Regelung härter. Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf Behindertenparkplätzen oder Carsharing-Parkplätzen kostet ab sofort 55€. Gleiches gilt auch für das Halten in zweiter Reihe und das Parken auf Geh- und Radwegen. Bei besonders schweren Verstößen gegen geltende Parkregelungen werden sogar 70€ und ein Punkt in Flensburg berechnet. Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass Falschparker Einsatz- und Rettungsfahrzeuge behindern.

Auch die Abstandsregelungen für das Parken vor Kreuzungen wurden neu angelegt. So müssen künftig mindestens 8 Meter Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung gehalten werden, wenn auf der rechten Fahrbahnseite ein angelegter Radweg verläuft.


Sie haben eine Ordungswidrigkeit (OWi) begangen und einen Anhörungsbogen erhalten.  dann sollten Sie sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht finden. Dieser kann sie vor unnötigen Strafen ggf. bewahren.


Mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Der Schutz für Radfahrer und Fußgänger wurde durch das neue Gesetz ebenfalls stark ausgeweitet. LKW dürften innerorts beispielsweise künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Außerdem stellt die Novelle klar, dass Radfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen, sofern sie den Verkehr nicht dadurch behindern. Autofahrer, die Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter überholen, müssen innerorts zudem einen Mindestabstand von 2m einhalten. Außerorts gilt ein Mindestabstand von 1,5m. Bisher schrieb die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Außerdem ist in der neuen Verordnung ein eigener Grünpfeil nur für Radfahrer vorgesehen. Die bestehende Grünpfeilregelung soll darüber hinaus auch für Radfahrer gelten, wenn sie von einem Radweg aus rechts abbiegen wollen.

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Kommunen sollen ab sofort zusätzlich die Möglichkeit erhalten eigene Fahrradzonen einzuführen. Diese dürfen nur von Radfahrern und Elektrokleinfahrzeugen befahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Dazu sind gesonderte Parkplätze für Lastenfahrräder geplant.

Neue Verkehrsschilder, die man kennen sollte

Zusätzlich zu den geplanten Parkplätzen für Lastenräder ist auch das passende Straßenschild in Planung. Das neue Symbol „Lastenfahrrad“ soll demnach eigene Parkflächen und Ladezonen für bestimmte Zweiräder ausweisen.

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Auch soll die Novelle das Parken für Carsharing-Fahrzeuge erleichtern. Dazu gehört neben einem neuen Symbol für bevorrechtigtes Parken auch ein Ausweis speziell für Fahrzeuge, die von professionellen Anbietern für Carsharing freigegeben sind.

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Ein neues Verkehrsschild soll außerdem Überholverbote von Zweirädern regeln. Dieses soll beispielsweise an engen oder unübersichtlichen Stellen aufgestellt werden.

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Blitzer-Apps

Wer sich bisher mit Blitzer-Apps (wie Blitzer.de) oder Radarwarner vor teuren Fotos schützen wollte, muss in Zukunft vorsichtig sein: Die Verwendung einer „Blitzerapp“ während der Fahrt wird ab sofort mit einem Bußgeld von 75€ und einem Punkt geahndet. Der Beifahrer allerdings darf die App sehr wohl benutzen!

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht? Finden Sie hier schnell und unkompliziert den passenden Anwalt für Ihre Anliegen.

 

Aktualisierung vom 14.07.2020:

Die im Mai diesen Jahres eingeführte StVO-Novelle sollte den Straßenverkehr in Deutschland gerechter, klimafreundlicher und vor allem sicherer machen. Aufgrund der Missachtung des Zitiergebotes ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung verfassungswidrig. Viele Bundesländer haben die Novelle aus diesem Grund bereits abgesetzt. Eine erneute Änderung bzw. Überarbeitung ist vor Ende des Jahres nicht zu erwarten.

 

 

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