Rechtsnews 26.09.2015 Manuela Frank

Steuerabgaben fürs Pokern

Pokern gehört zu den Leidenschaften vieler Männer.
Während sich die meisten damit begnügen, gemeinsam mit ihren Freunden am
eigenen Küchentisch ein paar Runden zu zocken, kann es für andere nicht groß genug
sein. Pokerturniere sind hierfür die richtige Plattform und bieten darüber
hinaus die Möglichkeit, eine Menge Geld zu gewinnen. Doch wie sieht das Ganze
steuerrechtlich aus? Müssen die Einkünfte abgeführt werden oder sind sie
einkommensteuerfrei? Darüber musste der Bundesfinanzhof kürzlich entscheiden.

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Gewinne aus Glücksspielen unterliegen der Einkommensteuer

 

Dem Kläger wurde vorgeworfen, dass er jahrelang hohe
Summen durch die Teilnahme an diversen Pokerturnieren eingenommen hat. Diese
Gewinne unterliegen laut Finanzamt der Einkommensteuer. Auch die Vorinstanz,
das Finanzgericht Köln, teilte diese Ansicht. Der Bundesfinanzhof bestätigte
diese Beurteilung zudem. Als Begründung wurde angeführt, dass die Besteuerung
nicht an den Tatbestand des Glücksspiels geknüpft werden kann. Die gespielten
Pokervarianten des Klägers stellen kein reines Glücksspiel dar. Somit erzielte der
Kläger durch die Pokerteilnahme Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die letztlich
auch der Einkommensteuer unterliegen.

 

Sind die Gewinne von Online-Pokerspielen steuerpflichtig?

 

Das Gericht konnte in diesem Zusammenhang allerdings
noch nicht entscheiden, ob auch die Gewinne aus Online-Pokerspielen bzw. Pokerspielen
in Spielcasinos einkommensteuerpflichtig sind.

  

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 17.
    September 2015; AZ: X R 43/12

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