Rechtsnews 29.12.2015 Christian R.

Prügelnder Familienvater vor Gericht

Der Fall eines besonders brutalen Familienvaters wurde
kürzlich vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt. Über mehrere Jahre hinweg
hatte der Familienvater immer wieder körperliche Gewalt gegen die Mitglieder
seiner Familie ausgeübt. Nach einem erneuten Gewaltausbruch im Januar 2015 kam
es schließlich zur Anzeige und später zum Gerichtsverfahren.

Gewalt gegen Kinder bringt Familienvater vor Gericht

Der 48-jährige Mann hatte im Juli 2014 seiner schlafenden
Ehefrau sechsmal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und seiner Tochter am
Tag darauf in der Küche so hart mit der flachen Hand gegen das Ohr geschlagen,
dass die Tochter in der Folge noch den ganzen Tag ein Taubheitsgefühl
verspürte. Ende Januar 2015 vergewaltigte der Mann seine Ehefrau und drohte ihr,
er werde sie erwürgen, falls sie nicht tue was er von ihr verlange. Einen Tag
später würgte er seine Frau dann im Verlauf eines Streits so stark, dass der
Frau schwarz vor Augen wurde, sie Blitze sah und sich schließlich einnässte.
Der Familienvater ließ erst von seiner Frau ab, als der gemeinsame Sohn das
Zimmer betrat und die Frau anfing, ihren Mann zu treten.

Welche Strafe droht bei häuslicher Gewalt?

Vor Gericht wurden die Ehefrau, die drei Kinder des
Ehepaares und auch die Hausärztin der Familie als Zeugen gehört. Die Familienangehörigen des
Mannes berichteten von jahrelangen Gewaltexzessen des Mannes, die Hausärztin
der Familie hatte die körperlichen Verletzungen der Ehefrau seit 2012
dokumentiert.

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Das Gericht verhängte gegen den Mann schließlich eine
Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die zuständige Richterin betonte bei der
Urteilsverkündigung, dass das Verhalten des Familienvaters als besonders
verwerflich einzustufen sei und dass dieser zudem Glück gehabt habe, dass seine
Taten vor einem Amtsgericht und nicht vor einem Gericht höherer Instanz verhandelt
wurden – eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ist die höchste Strafe, die ein
Amtsgericht überhaupt verhängen kann.

  • Quelle: Amtsgericht Hannover, Urteil vom
    13.10.2015 – 239 Ls 282/15 –

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