Rechtsnews 29.05.2021 Christian R.

Neuer Gesetzesentwurf für den Klimaschutz

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende April das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärte, setzte sie außerdem eine Frist bis Ende 2022, um das Gesetz zur Verfassungskonformität auszubessern. Jetzt schon, legte die Bundesregierung, bestehend aus SPD und CDU, einen neuen Gesetzesentwurf für den Klimaschutz vor. Nicht klar ist, ob das schnelle Handeln für den Klimaschutz oder eben mit den anstehenden Bundestagswahlen im September zusammenhängt.

Deutschland klimaneutral bis 2045

Im neuen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass Deutschland bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um 65 %, verglichen mit 1990, reduziert. Eine Reduktion um 88% soll bis 2040 erreicht werden. Während im „alten“ Klimaschutzgesetz das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 datiert war, will die Regierung mit ihrem Entwurf diesen Status bis 2045 erreichen. Klimaneutralität bedeutet die Herstellung eines Gleichgewichts in der Natur, zwischen dem Austritt von Kohlenstoff sowie deren Aufnahme. Es sollen jegliche, von Menschen in Gang gesetzten Prozesse, weder eine negative noch eine positive Auswirkung auf die Natur haben. Auch zulässige CO2-Emissionsmengen sollen für einzelne Sektoren wie Industrie, Energie und Landwirtschaft nach und nach abgesenkt werden. Gleichzeitig strebt das Bundeskabinett die Förderung natürlicher Ökosysteme an, die Kohlenstoffe auf natürlichem Wege speichern.

Umsetzung umweltschonender Maßnahmen unklar

Auch wenn jetzt mehrere neue Obergrenzen festgelegt sind, die die Auswirkungen des Klimawandels früher abfedern, um nachfolgende Generationen nicht zu belasten, sind immer noch keine konkreten Maßnahmen ausgearbeitet, die den Weg zum Ziel vorschreiben. Es ist nicht klar, wie eine Treibhausreduktion bei den Wirtschaftssektoren erreicht werden soll. Nicht ausgeschlossen ist jedenfalls die Tatsache, dass auch der Verbraucher sich an den Kosten beteiligen muss, wie die eingeführten CO2-Steuern bereits belegen. Nicht nur das, auch gehen die neuen Bestrebungen der Regierung vielen nicht weit genug. Die Fridays-For-Future Bewegung will, dass die Gesetzeslage die Klimaneutralität bis 2035 schon möglich macht. Klimaexperten kritisieren außerdem die Emissionsabsenkung bis 2030. Es wäre nicht ausreichend, um die festgelegten 1,5 Grad des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

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