Rechtsnews 07.04.2017 Christian R.

Misshandlung im Kinderheim

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen bezeichnet im deutschen Strafrecht das Quälen oder Misshandeln wehrloser Personen, die der Obhut und Fürsorge des Täters unterstellt sind. Gerade, wenn es um die Misshandlung von Kindern in Schulen oder in Kinderheimen geht, werden Misshandlungsfälle immer wieder mit großen Entsetzen von der Öffentlichkeit registriert. Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde nun ein Fall verhandelt, bei dem eine Erzieherin der Misshandlung Schutzbefohlener beschuldigt wurde.

Misshandlung im Kinderheim

Die Taten, um die es im Rahmen der Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf ging, waren zwischen 2006 und 2008 begangen worden. Die angeklagte Frau arbeitete als Erzieherin in einer Kinder- und Jugendeinrichtung, die von der evangelischen Kirche getragen wurde, mittlerweile jedoch geschlossen ist. Die Schutzbefohlenen der Frau waren in erster Linie autistische Kinder. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte die Frau in dem fraglichen Zeitraum in mindestens 67 Fällen die damals zwischen 9 und 15 Jahre alten Kinder geknebelt, von ihren Stühlen gestoßen, angeschriene, bespuckt oder mit kaltem Wasser abgespritzt zu haben. Ähnliche Vorwürfe wurden im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens auch dem Ehemann der Angeklagten gemacht, der ebenfalls in der Einrichtung arbeitete, sowie einer weiteren Betreuerin.

Autistische Kinder im Heim gequält

Nach Ansicht des Gerichts war es als erwiesen zu betrachten, dass über die bereits geschilderten Misshandlungen hinaus Kindern auch durch das Verdrehen von Armen Schmerzen zugefügt wurden und dass die Betreuer sich davon auch durch das Betteln und Flehen der Kinder nicht abbringen ließen. Die Frau und die ebenfalls angeklagten anderen Personen hätten die Kinder sogar verspottet und verhöhnt – von einem in irgendeiner Form durchdachten pädagogischen Konzept könne im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Angeklagten keine Rede sein. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte daher die heute 44 Jahre alte Hauptangeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Ehemann erhielt eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, die andere angeklagte Erzieherin erhielt eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten.

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Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-erzieherin-muss-wegen-misshandlung-autistischer-kinder-in-haft-a-1141793.html

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