Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 22.10.2020 Lena Knecht

Lohnfortzahlung während Quarantäne?

Die weltweite Coronapandemie wütet auch in der Bundesrepublik ununterbrochen. Viele Menschen erkranken oder haben sich in einem Gebiet oder Land aufgehalten, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) als sogenanntes Risikogebiet eingestuft wurde. Um die Mitmenschen zu schützen, müssen sich diese Personen in häusliche Quarantäne begeben. Was das für die Lohnfortzahlung bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Begriffserklärung

Der Begriff Corona hat sich allgemeinhin als Bezeichnung für die aktuelle pandemische Situation durchgesetzt. Generell beschreibt der Begriff aber nur eine Gruppe von Viren, den sogenannten Coronaviren. Diese gibt es bereits seit vielen Jahren. Das konkrete Virus, das in diesem Jahr neu auftauchte und eine Pandemie ausgelöst hat, trägt die Bezeichnung SARS-CoV-2 und gehört ebenfalls zur Gruppe der Coronaviren.
Die Krankheit, welche durch eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst werden kann, nennt sich Covid-19.

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Wer muss in Quarantäne?

Laut der aktuellen Verordnung müssen alle Personen in Quarantäne, die coronapositiv getestet wurden, in eine 14-tägige Quarantäne. Auch für Kontaktpersonen, die in engem Kontakt mit Infizierten stehen oder standen, gilt eine Isolationspflicht. Darüber hinaus müssen sich auch alle Reiserückkehrer, die sich in den letzten 14 Tagen in einem von RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufhielten, in häusliche Quarantäne. Eben jene Reiserückkehrer müssen sich zudem einem verpflichtendem Coronatest unterziehen. Dieser kann unter anderem an den meisten deutschen Flughäfen und beim Hausarzt durchgeführt werden.

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Wie lange muss ich in Quarantäne?

Die häusliche Quarantäne besteht solange, bis sie aufgrund eines negativen Testergebnisses von offizieller Seite (z.B. Gesundheitsamt) aufgehoben wurde. In diesem Fall sollten Sie sich mit der für Ihren Landkreis zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

In welchen Fällen erhalte ich weiterhin Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber?

Wer aufgrund einer Infektion oder eines positiven Testergebnisses in häusliche Quarantäne muss, kann sich beim Arbeitgeber krank melden und bekommt damit auch weiterhin den Lohn ausgezahlt. Wer allerdings aus einem Risikogebiet einreist und deshalb die verordnete Quarantäne zuhause verbringen muss, bekommt nicht automatisch auch Lohn für diese Zeit. Es kommt darauf an, ob das Reiseziel vor oder während der Anreise bereits als Risikogebiet eingestuft wurde. Ist das der Fall, ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich und bekommt kein Geld, da er eigenverantwortlich und trotz der von der Bundesregierung ausgesprochenen Reisewarnung für Risikogebiete dorthin gereist ist.

Anders ist dies jedoch, wenn das Reiseziel beim Antritt der Reise noch nicht als Risikogebiet galt und erst während der Reise eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Der Arbeitnehmer unterliegt nach der Rückkehr nach Deutschland zwar dem Beschäftigungsverbot. Den Lohn für die Zeit, in der der Arbeitnehmer wegen der Quarantäne nicht arbeiten kann, muss der Arbeitgeber dagegen zahlen.

Rechtliche Grundlage

Rechtlich gesehen werden Arbeitnehmer in der Quarantäne so behandelt, als wären sie krankgeschrieben. Es gibt also eine Lohnfortzahlung in Höhe des normalen Netto-Lohns (§ 56 Abs. 2 IfSG). Der Arbeitgeber kann sich das Geld für die Lohnfortzahlungen für Arbeitnehmer in häuslicher Quarantäne allerdings nach § 56 Abs. 5 IfSG von der zuständigen Behörde zurückerstatten lassen.

Es macht im Übrigen keinen Unterschied, ob die Quarantäne in den eigenen vier Wänden oder an einem anderen Ort (z.B. beim Partner) abgesessen wird.

Eine Alternative ist in vielen Fällen auch die Arbeit von zuhause. Der Arbeitgeber kann in den meisten Fällen verlangen, dass im Homeoffice weitergearbeitet wird, sofern das umsetzbar ist.

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