Rechtsnews 12.03.2012 Julia Brunnengräber

Kostenfalle Internet: Besserer Verbraucherschutz per Gesetz

Das Internet ist unendlich groß. Der gleiche Umfang scheint für Betrugsmöglichkeiten wie Abofallen oder versteckte Kosten bei Online-Bestellungen zu gelten. Jedenfalls fielen darauf schon Millionen deutscher Bürger herein und kamen aus dem unübersichtlichen Kostenwust nur schwer wieder raus. Oft fehlt einfach der Durchblick, die Transparenz des elektronischen Geschäftsverkehrs, was zu mehr Sicherheit führen würde.

Klare und verständliche Kostenhervorhebung bei Online-Bestellungen

Der Bundestag handelte nun in dieser Sache. Das Ziel: Den Verbraucherschutz im Internet stärken. Es wurde erkannt, dass der Spielraum für unseriöse Praktiken zu groß ist. Klarheit und Verständlichkeiten seien entscheidend, um eben jene einzudämmen. Konkret heißt das: Vor dem Absenden einer Online-Bestellung muss – voraussichtlich ab Sommer, wenn das entsprechende Gesetz in Kraft tritt – auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt werden. Unmissverständliche Beschriftung soll also vor Täuschungsmanövern arglistiger Verkäufer bewahren. Dann weiß der Verbraucher sicher, dass er in diesem Moment tatsächlich bezahlt beziehungsweise etwas Kostenpflichtiges in Auftrag gibt. Erst dann geht er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Welche Kosten entstehen, soll auch ganz deutlich ersichtlich sein. Nicht irgendwo versteckt sollen diese stehen. Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten müssen angezeigt werden, so dass möglichst keine Irrtümer entstehen – mit anderen Worten: Keine Verwirrung beim Verbraucher. Auch nicht irgendwann sollen diese Kosten ersichtlich sein, sondern direkt vor dem Absenden der Bestellung.

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