Rechtsnews 03.09.2015 Manuela Frank

Klage gegen Kirchensteuer

Von der Kirchensteuer sind viele Bürger in Deutschland betroffen. In der Regel wird die Abgabe von dem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Doch ist die Kirchensteuerpflicht eigentlich verfassungsrechtlich zu beanstanden?

Verstößt die Kirchensteuer gegen die Religionsfreiheit?

Ein Ehepaar klagte vor dem Veraltungsgericht Koblenz gegen die Kirchensteuerpflicht der römisch-katholischen Kirche. Deren Kirchensteuersatz auf die Lohn- bzw. Einkommenssteuer und die Kapitalertragssteuer berechnet sich in Deutschland prozentual auf die Einkommenssteuerschuld. Nach Meinung des klagenden Ehepaares verstoße die Erhebung der Kirchensteuer, welche hauptsächlich für kircheninterne Zwecke verwendet wird, sowohl gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz als auch gegen die gesetzlich geregelte Religionsfreiheit. Da die Zahl der Kirchenmitglieder zunehmend sinkt, sei die Kirchensteuerpflicht der heutigen Zeit längst nicht mehr angemessen. Zudem könne die Religionsausübung an sich nicht von der Zahlung der Kirchensteuer abhängig gemacht werden.

Kirchenaustritt als Möglichkeit, die Kirchensteuer zu vermeiden

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage jedoch ab. Laut Urteil verstoßen die Bestimmungen der Kirchensteuer weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das Grundgesetz könne Abgaben nicht prinzipiell untersagen. Gleichwohl beinhalte die Religionsfreiheit, dass jeder Mensch sich freiwillig für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft entscheiden könne.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Kirche darf selbst über Finanzen entscheiden

Jede Religionsgemeinschaft dürfe selbstständig über ihre Finanzverhältnisse entscheiden und dies beinhalte auch die Erhebung von Kirchensteuern. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei davon allerdings nicht betroffen, da eine abweichende Behandlung von Mitgliedern verschiedener Religionsgemeinschaften nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden ist. Auch eine rückläufige Zahl der Mitglieder habe keinerlei Einfluss auf die gesetzlichen Vorschriften.

  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21.08.2015, AZ: 5 K 1028/14.KO

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

NRW kauft USB-Stick für fünf Millionen Euro

Ab Januar gibt es Kindergeld nur gegen Steuer-ID 

Starbucks muss mehrere Millionen Euro Steuern nachzahlen 

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€