Rechtsnews 17.07.2015 Christian Schebitz

Keine Gebühr mehr bei Krediten

Bis vor kurzem mussten sämtliche Verbraucher hohe Bearbeitungsgebühren für die Aufnahme von Bankkrediten entrichten. Die sogenannten Bearbeitungsentgelte wurden zusätzlich zu den Zinsen im Rahmen der Kreditnebenkosten erhoben. Diese sollten die Kosten decken, die etwa bei der Bonitätsprüfung entstehen. Die Höhe der Kosten lag dabei je nach Kreditmodell zwischen einem und vier Prozent des Kreditbetrages und wurde entweder im Preisaushang erwähnt oder direkt in das Kleingedruckte des Vertragsformulars eingefügt. Doch dieses Vorgehen hat jetzt ein Ende: Der Bundesgerichtshof verkündete die Rechtswidrigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Krediten.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs

Ein Verbraucherschutzverein verklagte eine Bank auf die Unterlassung der Bearbeitungsgebühren, da diese nicht dem Gebot der Inhaltskontrolle des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen würden. Die Klage war in den beiden Vorinstanzen erfolgreich und erreichte durch mehrfache Revision der Bank schließlich den Bundesgerichtshof. Dieser gab dem Verein mit der Begründung Recht, dass die Bearbeitungsgebühren und die Bonitätsprüfung keine Dienstleistungen seien und lediglich den Interessen der Bank dienen würden. Die Einwendung der Bank, das Verbot stehe der europäischen Regelung zur Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt entgegen, wurde ebenfalls abgewiesen, da das nationale Recht in diesem Fall den Vorrang habe.

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In einem weiteren Verfahren hatten die Kläger einen Online-Darlehensvertrag mit einer Bearbeitungsgebühr von drei Prozent abgeschlossen. Diese Gebühr forderten sie mit dem Hinweis auf bereits ergangene Urteile zurück. Der Klage wurde stattgegeben und die Bank ging in Revision. Der Bundesgerichtshof wies die Revision mit der Begründung zurück, dass die nötigen Gegenleistungen für die Gewährung des Darlehens bereits durch die Zahlung des Zinses erfüllt worden wären. Das Bearbeitungsentgelt gehöre nicht dazu, da es sich um eine laufzeitunabhängige Einmalzahlung handele.

Rückerstattung der Gebühren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sämtliche Darlehensnutzer die Bearbeitungsgebühren zurückverlangen können. Um das Geld zu erhalten ist es jedoch notwendig, Eigeninitiative zu ergreifen und sich direkt an die Bank zu wenden. Verweigert die Bank die Auszahlung, sollten Sie Kontakt mit dem zuständigen Ombudsmann aufnehmen und ein Schlichtungsverfahren anstreben. Wenn auch dieses Verfahren ergebnislos verläuft, sind die Einschaltung eines Rechtsanwalts und eine Klage der letzte Ausweg.

Die meisten Rückzahlungsansprüche verjähren im Regelfall drei Jahre nach Vertragsabschluss. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass aufgrund einer vorherigen widersprüchlichen Rechtsprechung auch frühere Forderungen gültig sind. Die Rechtswidrigkeit der Gebühren sei für den Verbraucher erst ab dem Jahr 2011 erkennbar gewesen. So erhielten Forderungen bis zum Jahr 2004 eine verlängerte Verjährungsfrist. Zusätzlich hat der Verbraucher Anspruch auf zusätzliche Zinsen auf die Kreditgebühren in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Dieser Anspruch liegt darin begründet, dass die Banken mithilfe der Gebühr Gewinne erwirtschaftet haben und diese an den Verbraucher zurückgehen sollen.

Quellen:

  • Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 – XI ZR 405/12 –
  • Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 – XI ZR 170/13 –
  • Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2014 – XI ZR 348/13 –

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