Rechtsnews 16.04.2016 Rebecca Illi

Kein Schmerzensgeld für Frederikes Vater

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied am 14.04.16, dass dem Vater Frederike von Möhlmanns kein Schmerzensgeldanspruch wegen des Mordes an seiner Tochter zustehe. Es bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, das die Klage des geschädigten Hans von Möhlmann bereits zuvor abgewiesen hatte. Das Problem: die fragliche Tat ist bereits 35 Jahre her.

Kann ein Freigesprochener verurteilt werden?

Der Fall von Frederike, die 1981 in einem Waldstück nahe Hambühren getötet wurde, beschäftigt seit 2013 erneut die Gerichte. Der Mörder der zum Tatzeitpunkt 17-Jährigen, die erst vergewaltigt und anschließend umgebracht worden war, blieb ungestraft – nach einer anfänglichen Verurteilung und Haftstrafe wurde der verdächtige Ismet H. durch den Bundesgerichtshof von der Tat freigesprochen, aus Mangel an Beweisen. Nur ein Jahr nach Haftantritt wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt und erhielt eine Haftentschädigung.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Kein Schmerzensgeld für Frederikes Vater erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Dass 2012 aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten die Sicherung von DNA-Spuren möglich war, die den damals freigesprochenen Mann schwer belasten könnten, ist unerheblich: ein Verdächtiger, der bereits durch ein Gericht von einer Tat freigesprochen wurde, kann nur dann verurteilt werden, wenn er die Tat selbst gesteht. Strafrechtlich ist Ismet H. heute demnach nicht mehr greifbar.

Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Verjährung der Tat

Hans von Möhlmann hatte vom Verdächtigen eine Zahlung in Höhe von 7.000 Euro verlangt, ein Teilbetrag des Schmerzensgeldes in Höhe von 21.000 Euro als Entschädigung für die durch die Tötung seiner Tochter erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen.

Das OLG Celle begründete im Urteil seine Entscheidung damit, dass der Vater seinen Schmerzensgeldanspruch aufgrund der Traumatisierung durch den Tod seiner Tochter nicht hinreichend dargelegt hätte. Außerdem sei ein Schmerzensgeldanspruch in jedem Fall verjährt – im Zivilverfahren verjährt dieser nach 30 Jahren.

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-celle-5u12115-zivilverfahren-mordfall-frederike-kein-schadensersatz-fuer-vater/

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Mordfall Friederike von Möhlmann: Reform der Verjährungsfrist?

Deutsche Bahn: Schmerzensgeld durch defekte Toilette?

Kann Schmerzensgeld verjähren?

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive