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Rechtsnews 22.08.2020 Christian Schebitz

Kleine Verstöße und ihr Strafmaß. Kavaliersdelikt oder nicht?

Nicht jede Straftat wird in der Gesellschaft als solche angesehen. Einige Verstöße gegen die Gesetzbücher werden eher als Kavaliersdelikt, also als Übertretung einer flexiblen Grenze wahrgenommen. Und das obwohl das Vergehen normalerweise ein Strafmaß nach sich ziehen würde. Doch was droht sogenannten “Kavalieren”, wenn sie doch bei ihrem Delikt erwischt werden?

Kavaliersdelikt Schwarzfahren: Hohe Verluste und hohes Strafmaß

Schwarzfahrer sind für die Verkehrsbetriebe ein reales monetäres Problem. Durch ticketlose Reisende verlieren die Verkehrsverbunde in Deutschland jedes Jahr mehrere Millionen Euro. Allein die Berliner Verkehrsgesellschaft verliert durch Schwarzfahrer etwa 20 Millionen pro Jahr. In einer Befragung gaben im Jahr 2019 beispielsweise rund 16 Prozent der befragten Personen an, dass sie mindestens gelegentlich ohne ohne gültiges Ticket fahren. Und auch wenn Schwarzfahren in der öffentlichen Wahrnehmung nur ein “Kavaliersdelikt” ist, sieht es das Strafgesetzbuch im Paragraf 265a als “Erschleichen von Leistungen” an.

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Kleine Verstöße und ihr Strafmaß. Kavaliersdelikt oder nicht? - rechtsanwalt.com(Bild: pixabay.com © geraldfriedrich2, CC0 Creative Commons)

Die häufig in Bussen und Bahnen angebrachten Warnschilder, die auf eine Strafe durch ein erhöhtes Beförderungsentgelt hinweisen, stellen im Übrigen nur einen Teil des Strafmaßes dar. Kommt die Schwarzfahrt zur Anzeige, droht eine Geldstrafe oder (bei besonderer Schwere oder Wiederholung) ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr. Mit dem Eintreten in Bus oder Bahn tritt für den Verkehrsbetrieb als auch für den Fahrgast ein Vertrag in Kraft. Obwohl dieser vorab nicht durch eine Unterzeichnung finalisiert wurde, handelt es sich doch um ein “schlüssiges oder konkludentes Handeln” – so der entsprechende Fachbegriff.


Kavaliersdelikt Raubkopien: Der Download wird zur teuren Straftat

Raubkopien gehören weiterhin zu den wohl am meisten akzeptierten Kavaliersdelikten in Deutschland. Einem Freund einen Film “brennen” oder die Freundin mit einer Musik-CD beschenken ist ein weit verbreiteter Vorgang, bei dem jedoch das Urheberrecht verletzt wird. Für die Filmstudios, Software-Entwickler und Musiker entstehen so jährlich Schäden in Milliardenhöhe. In Deutschland wurden im Jahr 2015 beispielsweise Software-Programme im Gegenwert von 1,7 Milliarden Dollar raubkopiert, so eine Studie der Business Software Alliance.

Grundlage für eine Bestrafung dieses Kavaliersdelikts ist der Paragraf 106 des Urhebergesetzes. Dieser besagt, dass jeder eine Strafe erhält, der ein Werk ohne Einwilligung des Berechtigten “vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt”. Das Strafmaß liegt in diesem Fall bei drei Jahren Freiheitsentzug oder einer beträchtlichen Geldstrafe. Die immer neuen Abmahnwellen von Anwälten der Musikfirmen gingen beispielsweise mit Strafen von 450 Euro bis 20.000 Euro gegen die Raubkopierer vor.

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Wesentlich heftiger fällt die Strafe aus, wenn das Raubkopieren nicht nur im Rahmen eines Freundschaftsdienstes erfolgt, sondern professionell betrieben wird. In diesem Fall handelt es sich um einen “unerlaubten Eingriff in verwandte Schutzrechte”. Der Gesetzgeber sieht je nach Größe des Vergehens eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn ein kommerzieller Raubkopierer bei der Verbreitung der illegal vervielfältigten Werke erwischt wird. Dabei ist es im Übrigen egal, ob bereits ein Verkauf stattfand. Bereits der Versuch wird als Straftat gegen das Urheberrecht gewertet. Wer einen raubkopierten Datenträger erhält, sollte sich sofort bei der Polizei melden, um die Tat des Verkäufers zur Anzeige zu bringen.

 

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Kavaliersdelikt Stromklau: Jede Kilowattstunde ist ein kleines Verbrechen

Hohe Strompreise lassen einige Bürger darüber nachdenken, wie sie neben dem reinen Stromsparen noch weitere Kilowattstunden einsparen können. Der Diebstahl von Strom ist dabei ein probates Mittel, um den eigenen Stromzähler langsamer laufen zu lassen. So könnte der Nachbar zum Beispiel eine Steckdose im Keller besitzen, die der Stromdieb mit einem Verlängerungskabel einfach anzapft. Auch wenn es sich nur um ein paar Kilowattstunden für das Laden der Smartphones oder den Betrieb einer kleinen Tischkreissäge handelt: Ist die Abnahme des Stroms nicht mit dem Nachbar abgesprochen, handelt es sich um einen Stromdiebstahl.

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Bild: Jürgen Fälchle– #115800655 / fotolia.de

Der Gesetzgeber erfasst diese Straftat im Paragraf 248c des Strafgesetzbuchs. Darin wird bereits der Versuch eines Stromdiebstahls als Delikt angesehen, den es rechtlich zu verfolgen gilt. Wer bei der “Entziehung elektrischer Energie” erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Übrigens muss nicht hinter jeder zu hohen Stromrechnung gleich ein Stromdiebstahl stecken. Es kommt immer wieder vor, dass der jeweilige Anbieter bei Umbauarbeiten einen Fehler begeht und Wohnungen falsch verkabelt werden. Ist dies ausgeschlossen, sollte sich der Geschädigte darum bemühen, dem Stromdieb auf die Schliche zu kommen. Wichtig ist, für die Vermutung auch einen Beweis zur Hand zu haben. Als erste Ansprechpartner bei einem Verdacht sollten dann Vermieter und der Stromversorger und gegebenenfalls auch die Polizei kontaktiert werden.

 

Kavaliersdelikt Schwarzarbeit: Steuerbetrug bei Dienstleistern

Eine Emnid-Umfrage fand heraus, dass es 29 Prozent der Deutschen akzeptabel finden, wenn Dienstleister ihre Einnahmen nicht immer im vollen Ausmaß versteuern und stattdessen schwarzarbeiten. Der Gesetzgeber bezeichnet diese Art der Arbeit als Schattenwirtschaft. Pro Jahr gehen dem Fiskus durch Schwarzarbeit mehr als 300 Milliarden Euro verloren. Auffällig: Das Niveau der Schwarzarbeit ist in den letzten zehn Jahren konstant hoch geblieben. Eine Minderung der Schattenwirtschaft ist nicht in Sicht. Und das; obwohl der Gesetzgeber hart dagegen vorgeht.

Wer Schwarzarbeiter beschäftigt oder eine nicht versteuerte Arbeit kostenpflichtig anbietet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren gemaßregelt. Der Gesetzgeber behält sich außerdem vor, je nach Größe des Vergehens ein Strafmaß von bis zu 500.000 Euro aufzuerlegen und sämtliche Regress-Ansprüche geltend zu machen. Dazu können unter anderem Abschiebungskosten zählen, die für illegale Arbeiter aus anderen Ländern zu entrichten sind.

 

Kavaliersdelikt Schule schwänzen: Strafe bei Missachtung der Schulpflicht

Nach der Doppelstunde Physik direkt nach Hause gehen und den restlichen Schultag einfach schwänzen? Das haben sicherlich die meisten aktuellen und ehemaligen Schüler bereits einmal selbst erlebt. Gerade mit ein wenig Dreistigkeit ist es problemlos möglich, hier und da ein paar Unterrichtsstunden fernzubleiben – ohne eine Strafe zu erhalten. Allerdings kann diese Dreistigkeit schnell und effektiv bestraft werden. Das Schulgesetz in Deutschland sieht vor, dass eine neunjährige Schulpflicht besteht. Das bedeutet, dass Kinder nicht zu Hause unterrichtet werden dürfen und wochentags zum Lernen in der Schule sein müssen. Bleibt ein Schüler jedoch längere Zeit oder regelmäßig dem Unterricht fern, drohen Geld- und Verweisstrafen.

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Interior of a school class

Bild: Dmitry Vereshchagin– #136379702/ fotolia.de

Es gilt jedoch zu verstehen, dass es beim Schulgesetz im föderalen System keine eindeutige Regelung gibt, wie mit Schulschwänzern umzugehen ist. Jedes Bundesland entscheidet frei, ob und inwiefern ferngebliebene Schüler zu bestrafen sind. Nordrhein-Westfalen geht im Schulrecht beispielsweise mit strenger Hand vor. Bleibt ein Schüler dem Unterricht regelmäßig fern, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro zu ahnden ist. Führt jede Maßregelung durch den Gesetzgeber nicht zur Einsicht, hat die Schule ebenfalls die Möglichkeit, den Schüler zu bestrafen. Von kurzfristigen Suspendierungen bis hin zum permanenten Rausschmiss steht eine ganze Palette an Strafmaßen zur Verfügung.

Übrigens trifft die monetäre Bestrafung nicht allein die Schüler. Kooperieren die Erziehungsberechtigten nicht mit den Behörden, um das Kind zum Schulgang zu bewegen, können auch die Eltern mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Sind die Betroffenen nicht in der Lage, die Geldstrafe abzubezahlen, besteht die Möglichkeit einer Abarbeitung der Strafe in einer gemeinnützigen Organisation.

Kavaliersdelikt Obst pflücken: Ohne Erlaubnis des Nachbarn verboten

Wer aus Nachbars Garten einen Apfel pflückt und dabei erwischt wird, kann bestraft werden. Was früher Mundraub hieß, wird heute unter Paragraf 242 Strafgesetzbuch als Diebstahl bezeichnet. Das bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe droht. Natürlich wird das Strafmaß (falls es wirklich zur Anzeige kommt) wesentlich geringer ausfallen. Doch bereits ein Apfel oder eine Pflaume genügt, um den Straftatbestand zu erfüllen.

Allerdings ist wirklich nur das reine “Pflücken” eine Straftat. Ragt der Ast des Anrainer-Obstbaums auf das eigene Grundstück und ein Apfel fällt herab, geht dieser im Besitz auf den Grundstückseigentümer über. Der Baumbesitzer hat keine strafrechtliche Möglichkeit, um sich den abgefallenen Apfel zurückzuholen und der Finder darf das Obst straffrei genießen.

Eine Alternative bietet die Organisation mundraub.org, die auf ihrer Internetseite legale Stellen zum Pflücken von Obst oder Nüssen sammelt. Um dabei auf der legalen Seite zu bleiben, müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.

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