Rechtsnews 20.02.2022 Theresa Smit

Führerschein weg durch zu viel Schnee

Eigentlich sollte es jeder wissen: Alkohol und Drogen sind am Steuer tabu. Dennoch findet die Polizei immer wieder Spuren von verdächtigen Substanzen, die im schlimmsten Fall zum Verlust des Führerscheins führen können. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit Drogen beim Autofahren erlaubt sind. 

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt im vorliegenden Fall dar? Ein Mann war bei einer Verkehrskontrolle anhand von Ausfallerscheinungen aufgefallen. Die Polizisten unterzogen ihn daraufhin einem Urintest, durch den Spuren von Kokain in seinem Körper nachgewiesen werden konnten. Zusätzlich wurde eine ärztliche Untersuchung sowie ein Bluttest durchgeführt, die eine Beeinflussung durch die Droge bestätigten. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde reagierte mit einem Entzug der Fahrerlaubnis.

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Entscheidung des Gerichts

Wie entschied aber das Gericht im vorliegenden Fall? Der Betroffene stellte daraufhin einen Antrag vor dem Verwaltungsgericht Trier. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Behörde und gab als Begründung an, der Mann habe gegen § 46 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verstoßen. Demnach sei die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch den Konsum von Kokain oder anderen harten Drogen ausgeschlossen und berechtige zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dabei sei die Höhe der nachgewiesenen Menge ebenso unerheblich wie Häufigkeit der Einnahme. Aus diesem Grund sei die Behörde berechtigt gewesen, die Fahrt sofort zu unterbinden.

Welche Strafen drohen?

Im Straßenverkehr sind Drogen, wie auch der Alkohol eine Gefahr für alle. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es bei Drogen kein wirkliches Äquivalent zur Promillegrenze. Es können schon kleinste Mengen an Drogen wie beispielsweise Cannabis oder Kokain zu hohen Strafen führen.

Dabei beginnt die Strafe bei Fahren unter Drogen bei einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Diese Strafe droht aber schon beim erstmaligen Verstoß. Sollten Sie ein weiteres Mal beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt werden, werden Bußgeld und Strafe doppelt so hoch.

Hier ein kleiner Überblick, was Ihnen, wann droht.

  • Beim 1. Mal Fahren unter Drogeneinfluss: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Beim 2. Mal Fahren unter Drogeneinfluss: 1000 Euro, 2 Punkte, 3 MonateFahrverbot
  • Beim 3. Mal Fahren unter Drogeneinfluss: 1500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Bei einer Gefährdung, droht außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Freiheits- oder Geldstrafe

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Quelle:

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 05.01.2016, Az.: 1 L 3706/15 TR

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