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Rechtsnews 29.02.2016 Theresa Smit

Freiheit für Uli Hoeneß

Deutschlands
bekanntester Steuerhinterzieher ist wieder auf freiem Fuß. Uli Hoeneß wird am
heutigen Tag auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Als Grundlage für die
vorzeitige Entlassung diente die Halbstrafenregelung.

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Vorzeitige Entlassung durch Halbstrafenregelung

Der ehemalige
Nationalspieler Uli Hoeneß war im März 2014 wegen Steuerhinterziehung
verurteilt worden. Für die Hinterziehung der Summe von 28,5 Millionen Euro erhielt
er eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Seit dem 02. Juni 2014 befand
er sich in Haft und leistete zusätzlich rund 43 Millionen Euro Schadensersatz. Nun
darf der ehemalige Präsident des FC Bayern München das Gefängnis bereits nach
der Hälfte seiner Strafe wieder auf Bewährung verlassen. Grund dafür ist die
sogenannte Halbstrafenregelung, nach der die Hälfte der Strafe auf Bewährung
ausgesetzt werden kann, wenn der Betroffene eine positive Entwicklung aufweist
und besondere Umstände vorliegen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bewährung
erfüllt werden?

Hoeneß war bereits
seit Beginn des Jahres als Freigänger wieder tagsüber in der Jugendabteilung
des FC-Bayern tätig und durfte wegen guter Führung sogar die Wochenenden zu
Hause verbringen. Durch sein vorbildliches Verhalten innerhalb der Strafvollzugsanstalt
wurde ihm nun die Hälfte der Freiheitsstrafe erlassen und in eine dreijährige Bewährungsstrafe
umgewandelt. Das ist ungewöhnlich, da die Haftstrafe üblicherweise erst nach
zwei Dritteln der Strafe ausgesetzt wird. Durch die Rückzahlung der
Steuerschulden, sein straffreies Vorleben und das vorbildliche Verhalten
während der Haft durfte Hoeneß die Strafvollzugsanstalt jedoch schon früher
verlassen. Zu den Plänen des glücklich Entlassenen zählt wahrscheinlich ein langer
Urlaub fernab von jeglicher medialer Aufmerksamkeit.

Quelle:

http://www.focus.de/sport/fussball/fc-bayern-muenchen-uli-hoeness-wieder-frei-vorzeitig-aus-haft-entlassen_id_5321384.html

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