Facebook ist das größte soziale Netzwerk weltweit. Um das Netzwerk stetig zu vergrößern, schlägt Facebook seinen Nutzern immer wieder „Freunde“ vor. Im Mittelpunkt dieses Falls: Das im Januar 2014 verkündete Urteil bezüglich Facebook. Bei diesem handelte es sich um ein Unterlassungsurteil, das das Landgericht Berlin gegen Facebook Ireland Limited ausgesprochen hatte.
Button „Freunde finden“ verstößt gegen Datenschutz und Wettbewerbsrecht
Zu dem Unterlassungsurteil kam es schließlich, da Facebook E-Mails generiert und versendet hat, die mit dem Anmeldeprozess zusammenhingen. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Aufforderung „Freunde finden“ „eine unzumutbar belästigende und damit unerlaubte Werbung“ ist. Der Adressat kann dabei nicht ausdrücklich einwilligen. Genau darin sieht das Gericht das Problem.
Ein Nutzer hatte nicht erkannt, dass nach seiner Einwilligung nicht nur bei Facebook registrierte Freunde gesucht wurden, sondern auch Personen, die gar nicht bei Facebook registriert sind. Diese wurden dann per E-Mail kontaktiert. Das Gericht erklärte, dass der Button „Freunde finden“ gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen das Datenschutzrecht verstößt. In Bezug auf das Datenschutzrecht fehlt laut Gericht die „erforderliche freie Einwilligung“, was die Verarbeitung beziehungsweise Nutzung der Daten, die personenbezogen sind, für Werbezwecke betrifft.
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- Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin vom 14. Februar 2014
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