Rechtsnews 02.05.2016 Theresa Smit

EU-Recht: Bald keine Anti-Adblocker-Maßnahmen mehr?

Werbung im Internet nervt – diese Erfahrung machen Millionen
von User täglich. Abhilfe schafft in vielen Fällen ein Adblocker, der die
ungeliebten Anzeigen herausfiltert. Auf der anderen Seite finanzieren sich die Websites meist zum Großteil über Werbung, sodass die Verweigerer ein
großes Ärgernis darstellen. Darf ein Websitebetreiber aus diesem Grund
Maßnahmen gegen die Nutzung von Adblockern treffen?

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Die Betreiber vieler Websites vermieten virtuelle
Werbeflächen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Geld gibt es jedoch nur,
wenn die Nutzer die Werbung auch tatsächlich ansehen. Die User sind auf der
anderen Seite genervt, wenn ständig Werbung angezeigt sind und greifen zu
Adblockern. Diese Werbefilter oder Pop-Up-Blocker werden als kostenlose Add-ons
für viele Browser angeboten. Die Programmierer finanzieren sich in der Regel
durch das gezielte Filtern von Werbung, die im Rahmen einer Whitelist teilweise
durchgelassen wird. Inzwischen haben mehr als 200 Millionen Internetnutzer
einen solchen Adblocker installiert und sollen so für Einnahmeverluste in Höhe
von 20 Milliarden Euro sorgen. Die Websitebetreiber reagieren mit einem drastischen
Schritt: Sie nutzen Programme, die Adblocker erkennen und den Benutzern die
Ansicht der Website verwehren. Erst, wenn der Werbefilter ausgeschaltet wurde,
können auch die Inhalte abgerufen werden.

Bald kein Werbezwang
auf bild.de mehr?

Ein bekanntes Beispiel für den Zwang zum Ausschalten des
Adblockers ist die Internetseite der Bild-Zeitung. So sperrt der Springer
Verlag die Inhalte von bild.de für alle Nutzer, die einen Adblocker aktiviert
haben. Erst nach der Deaktivierung oder dem Abschluss eines kostenpflichtigen
Abos können die Artikel gelesen werden. Außerdem verklagte der Axel Springer
Verlag die Eyeo GmbH, deren Werbeblocker Adblock Plus von rund 40 Millionen Nutzern
installiert wurde. Der Verlag warf dem Unternehmen vor, für hohe finanzielle
Verluste verantwortlich zu sein. Die Richter schätzten den Fall jedoch anders
ein und wiesen die Klage ab. Auch die Nutzer reagierten mit Unwillen auf die
Anti-Adblocker-Maßnahme des Verlages und starteten ein Boykott der Internetinhalte.

Anti-Adblocker-Maßnahmen
verstoßen gegen EU-Recht

Auch der Datenschutzaktivist Alexander Hanff geht gegen das
Verbot von Adblockern vor. Er veröffentlichte ein Schreiben der Europäischen
Kommission
, in dem auf die Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation
verwiesen wird. Demnach müssen die Nutzer darüber informiert
werden, wenn Informationen ihres Endgeräts abgerufen werden. Da die
Websitebetreiber ohne eine Erlaubnis der Nutzer deren Browser auf Adblocker untersuchen,
verstoßen sie gegen die Privatsphäre der User und das EU-Gesetz. Mögliche
Alternativen wären die vollständige Freigabe der Inhalte oder eine Sperrung,
bis der Nutzer sein Einverständnis zu den Anti-Adblock-Maßnahmen gibt. Es
bleibt abzuwarten, wie sich alles weiterentwickelt. Alexander Hanff hat jedoch
bereits angekündigt, mit rechtlichen Maßnahmen gegen die Anti-Adblocker-Strategie
der Websitebetreiber vorzugehen. Auch eine Website für die Meldung von
Verstößen und Beschwerden soll in Kürze angeboten werden.

Quelle: https://entwickler.de/online/netzkultur/anti-adblocker-massnahmen-verstoss-eu-recht-243583.html

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