Das Landgericht Darmstadt hat einen Anbieter von Gewinnspielen im Internet wegen irreführender Angebote verurteilt. Wie durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg bekannt wurde, hatte eine Firma aus dem südhessischen Büttelborn auf zahlreichen Internetseiten Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Wir berichteten bereits von verschiedensten Wettbewerbsverstößen unter der Rubrik Verbraucher. Auf rechtsanwalt.com finden Sie in der Urteilsdatenbank Entscheidungen zu diesem Thema.
- Quelle: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
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