Rechtsnews 30.08.2020 Emil Kahlmann

Die Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmer manchmal die letzte noch verbleibende Möglichkeit, um ihren Arbeitsplatz zu behalten. Sie richtet sich auf die gerichtliche Feststellung des Fortbestehens des gekündigten Arbeitsverhältnisses. Was Sie im Zusammenhang mit der Kündigungsschutzklage beachten sollten und wo möglicherweise rechtliche Fallstricke lauern, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt:

Die Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist eine sogenannte positive Feststellungsklage, die darauf abzielt, dass das zuständige Gericht das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses rechtsverbindlich feststellt. Das Gericht muss hierbei in erster Linie prüfen, ob die Voraussetzungen, unter denen die Kündigung zustande gekommen ist, den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Zu prüfen ist einerseits, ob die Kündigung den geforderten Formalen Kriterien entspricht. Hierzu zählt unter anderem das Erfordernis der Schriftform nach §§ 623, 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie die inhaltliche Bestimmtheit der Kündigung.

Anforderungen an eine Kündigung

Eine Kündigung muss klar erkennen lassen, wer durch wen gekündigt werden soll und wann das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehen soll. Andererseits muss das Arbeitsgericht auch prüfen, ob die Kündigung nach den Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes zulässig ist. Das Kündigungsschutzgesetz verbietet Kündigungen, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind und dementsprechend nicht durch Gründe bedingt sind, die personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sind. Außerdem spielen insbesondere die Kündigungsfristen eine wichtige Rolle. § 622 BGB schreibt für länger andauernde Arbeitsverhältnisse jeweils längere Kündigungsfristen vor.

Kündigungsfristen

So beträgt die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis, das fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei einem Arbeitsverhältnis, das zehn Jahre bestanden hat, muss eine Frist von vier Monate zum Ende eines Kalendermonats eingehalten werden und bei einem Arbeitsverhältnis, das 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen, muss das Arbeitsgericht auch prüfen, ob die hierfür vom Gesetz als Voraussetzung geforderten „wichtigen Gründe“ tatsächlich vorliegen.

Kündigungsschutzklage rechtzeitig einreichen

Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren will, muss zügig aktiv werden. Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung erhoben werden. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, so ist die Kündigung wirksam. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie deshalb sehr schnell Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Den passenden Anwalt für Arbeitsrecht ganz in ihrer Nähe finden Sie dafür auf rechtsanwalt.com! Informieren Sie sich auch beim Ratgeber zur Kündigungsschutzklage auf rechtsanwalt.com, um weitere Fragen zu klären.

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