Rechtsnews 06.09.2021 Alex Clodo

Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Aufgrund der Corona-Krise nimmt die Impfkampagne des Bundes immer weiter an Fahrt auf. Durch die Impfungen soll das normale Leben wieder in Gang kommen. Nunmehr stehen jedoch Fragen im Raum, die sich aufgrund der Impfung ergeben. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen. Was dürfen Arbeitgeber und was nicht? Der Artikel soll Aufschluss darüber geben, welche Rechte den Arbeitgebern in der Corona Krise zustehen und auf welche Neuregelungen sich Arbeitnehmer gefasst machen müssen.

Was dürfen Arbeitgeber grundsätzlich?

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber im Klinikbereich den Impfstatus aller Mitarbeiter abfragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Corona– oder eine sonstige Impfung handelt. Seit vielen Jahren gelte “aus gutem Grund”, dass der Arbeitgeber eines Krankenhauses seine Mitarbeiter fragen darf, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft sind – so Gesundheitsminister Jens Spahn. Gerade Krankenhäuser stellen einen besonders sensiblen Bereich dar.

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Mittlerweile stellt sich daher auch die Frage, ob diese Regelung nicht auch für Kita-, Schul- und Heimbeschäftigte gelten soll.

Neuregelung der großen Koalition

Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD plant, dass das Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll. Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass der Arbeitgeber in Kita, Schule und Heimen ein Auskunftsrecht gegenüber dem Beschäftigten haben soll. Dabei kann die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes verlangt werden. Dies würde dem Interesse des Infektionsschutzes entsprechen.

Um die Regelung auch anwenden zu können, bedarf es jedoch einer weiteren Voraussetzung. Damit ein solches Auskunftsrecht besteht, muss eine andauernde epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegen. Diese epidemische Lage verlängerte der Bundestag vergangene Woche um drei weitere Monate. Auf welcher Datenbasis dies geschah und ob diese rechtmäßig und angemessen erscheint ist allerdings höchst fragwürdig, wie eine sachliche Analyse der Corona Rohdaten zeigt.

Das Auskunftsrecht soll nun auf solche Berufe übertragen werden, welche “besonders vulnerable Personengruppen betreuen”. Diese ergeben sich – angeblich – in Kita, Schule und Heimbetreuung. Und das, obwohl Studien beweisen, dass Kinder weder Pandemietreiber sind, ja nicht einmal Symptome von Coronainfektionen zeigen. In diesen “sensiblen” Bereichen soll zukünftig ein solches Recht dem Arbeitgeber zustehen. Zudem wird auch eine Absage einer Impfpflicht in den sensiblen Bereichen erteilt.

Im Bereich der Großraumbüros wird es wohl jedoch keine Auskunftspflicht geben.

Es stellen sich grundsätzlich viele Fragen. Wie ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass man nun gesunden Menschen Rechte entziehen will? Wie kann es sein, dass man in wenigen Tagen ein Gesetz verabschieden kann, welches über dem Grundgesetz steht? Wer überprüft solche politischen Entscheidungen? Wer haftet dafür?

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Quellen:

 

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/auskunftsrecht-impfstatus-corona-101.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/impfpflicht-auskunftsanspruch-arbeitgeber-beschaeftigte-verhandlungen-arbeitgeber-union-spd/

https://www.tagesspiegel.de/politik/auch-in-schulen-kitas-und-heimen-arbeitnehmer-muessen-impfstatus-offenlegen-so-soll-das-aussehen/27579826.html

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