Rechtsnews 06.09.2021 Alex Clodo

Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Aufgrund der Corona-Krise nimmt die Impfkampagne des Bundes immer weiter an Fahrt auf. Durch die Impfungen soll das normale Leben wieder in Gang kommen. Nunmehr stehen jedoch Fragen im Raum, die sich aufgrund der Impfung ergeben. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen. Was dürfen Arbeitgeber und was nicht? Der Artikel soll Aufschluss darüber geben, welche Rechte den Arbeitgebern in der Corona Krise zustehen und auf welche Neuregelungen sich Arbeitnehmer gefasst machen müssen.

Was dürfen Arbeitgeber grundsätzlich?

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber im Klinikbereich den Impfstatus aller Mitarbeiter abfragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Corona– oder eine sonstige Impfung handelt. Seit vielen Jahren gelte „aus gutem Grund“, dass der Arbeitgeber eines Krankenhauses seine Mitarbeiter fragen darf, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft sind – so Gesundheitsminister Jens Spahn. Gerade Krankenhäuser stellen einen besonders sensiblen Bereich dar.

Mittlerweile stellt sich daher auch die Frage, ob diese Regelung nicht auch für Kita-, Schul- und Heimbeschäftigte gelten soll.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Neuregelung der großen Koalition

Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD plant, dass das Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll. Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass der Arbeitgeber in Kita, Schule und Heimen ein Auskunftsrecht gegenüber dem Beschäftigten haben soll. Dabei kann die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes verlangt werden. Dies würde dem Interesse des Infektionsschutzes entsprechen.

Um die Regelung auch anwenden zu können, bedarf es jedoch einer weiteren Voraussetzung. Damit ein solches Auskunftsrecht besteht, muss eine andauernde epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegen. Diese epidemische Lage verlängerte der Bundestag vergangene Woche um drei weitere Monate. Auf welcher Datenbasis dies geschah und ob diese rechtmäßig und angemessen erscheint ist allerdings höchst fragwürdig, wie eine sachliche Analyse der Corona Rohdaten zeigt.

Das Auskunftsrecht soll nun auf solche Berufe übertragen werden, welche „besonders vulnerable Personengruppen betreuen“. Diese ergeben sich – angeblich – in Kita, Schule und Heimbetreuung. Und das, obwohl Studien beweisen, dass Kinder weder Pandemietreiber sind, ja nicht einmal Symptome von Coronainfektionen zeigen. In diesen „sensiblen“ Bereichen soll zukünftig ein solches Recht dem Arbeitgeber zustehen. Zudem wird auch eine Absage einer Impfpflicht in den sensiblen Bereichen erteilt.

Im Bereich der Großraumbüros wird es wohl jedoch keine Auskunftspflicht geben.

Es stellen sich grundsätzlich viele Fragen. Wie ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass man nun gesunden Menschen Rechte entziehen will? Wie kann es sein, dass man in wenigen Tagen ein Gesetz verabschieden kann, welches über dem Grundgesetz steht? Wer überprüft solche politischen Entscheidungen? Wer haftet dafür?

Passende telefonische Rechtsberatung finden Sie hier! 

Das könnte Sie auch interessieren:

Ratgeber zum Thema Arbeitszeit 

Ratgeber zum Thema Arbeitsvertrag

Quellen:

 

You are currently viewing a placeholder content from Default. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.

More Information

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/auskunftsrecht-impfstatus-corona-101.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/impfpflicht-auskunftsanspruch-arbeitgeber-beschaeftigte-verhandlungen-arbeitgeber-union-spd/

https://www.tagesspiegel.de/politik/auch-in-schulen-kitas-und-heimen-arbeitnehmer-muessen-impfstatus-offenlegen-so-soll-das-aussehen/27579826.html

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€