Der nach wie vor im Bau befindliche Flughafen Berlin Brandenburg BER beschäftigt seit Jahren die deutsche Öffentlichkeit. Während dabei in der Regel die große Verzögerung bei der Fertigstellung des Projekts und die enorm ansteigenden Baukosten im Zentrum der Debatte stehen, beschäftigt die Planung der zukünftigen Flugrouten die Gerichte. Unlängst fällte das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung zur sogenannten Müggelseeroute.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilt über die Müggelseeroute
Der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegende Streitfall hatte seinen Ursprung in der Klage eines Umweltvereins sowie mehrerer Grundstücksbesitzer gegen die Müggelseeroute zum Flughafen BER. Die Route ist für Abflüge von der Nordbahn des Flughafens in Richtung Osten vorgesehen. Bereits in der Vorinstanz war die Klage am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden. Die von den Klägern geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung beim Flugroutenfestsetzungsverfahren wurde vom Gericht abgelehnt, da sich bereits im Planfeststellungsverfahren für den Flughafen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden war.
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Bundesverwaltungsgericht urteilt über Flugroute des BER erhalten
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Klage gegen die Müggelseeroute abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation und stellte auch fest, dass die von der Klägerseite angeführte Schutzbedürftigkeit der überflogenen Natura2000-Gebiete bei einer Flughöhe von 600 Metern nicht betroffen sei. Die in der Klage der Anwohner des Müggelsees verlangte Verlegung der Flugroute über den an Berlin angrenzenden Ort Erkner würde nach Ansicht der Richter zu einer Erhöhung der Zahl der vom Fluglärm betroffenen Personen führen und sei deswegen unzulässig.
Quellen:
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2013 – OVG 11 A 10.13 und OVG 11 A 20.13 –
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.12.2014 – BVerwG 4 C 35.13 –
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