Rechtsnews 08.02.2017 Christian R.

BGH verurteilt Betreiber von kinox.to

Die neuesten Filme kostenlos im Internet auf Portalen wie kinox.to anschauen zu können klingt fast zu schön, um wahr zu sein – auf den illegalen Internetplattformen „kino.to“ bzw. „kinox.to“ ist das möglich. Jedoch unter Missachtung des Urheberrechtsgesetzes. Nun wurde einer der Betreiber zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt.

Kinox-Betreiber wegen Urheberrechtsverletzung und Computersabotage verurteilt

Der 29-Jährige beteiligte sich von 2009 bis 2011 an dem Betrieb der Internetplattform „kino.to“ und nahm dort einige Veränderungen vor. Dort können Nutzer Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien kostenlos herunterladen oder im Internet ansehen. Die Finanzierung erfolgt durch Werbeeinnahmen. Als die Plattform aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen abgeschaltet wurde, baute der Mann das alternative Portal „kinox.to“ auf, dass anstelle der Filme nur noch Links zu anderen Seiten anbot, auf denen die Inhalte angesehen werden konnten. Der Verurteilte fungierte als einer der Betreiber der Plattform und setzt seine IT-Kenntnisse gezielt dazu ein, um ebenfalls illegale Konkurrenzseiten gezielt zu sabotieren und einzuschränken.

Computersabotage ist auch in illegalem Zusammenhang strafbar

Er wurde wegen Beihilfe zur unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Material nach § 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und der Computersabotage nach § 303b des Strafgesetzbuches (StGB) angeklagt. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn nach einem Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten. Der Mann legte Revision ein und der Fall kam vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die dortigen Richter gaben ihren Leipziger Kollegen Recht und erklärten das Urteil für rechtskräftig. Dabei wurde noch einmal betont, dass es in Zusammenhang mit der Computersabotage unerheblich wäre, ob diese in legalem oder illegalem Rahmen erfolgt sei.

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Ist Streaming illegal?

Trotz der Verurteilung ist das Portal „kinox.to“ nach wie vor online, da den Ermittlern der Zugang zu den nötigen Passwörtern fehlt. Doch was bedeutet das für die Nutzer? Das Hochladen von Filmen und Serien ist in jedem Fall illegal, doch was ist mit dem Download oder dem sogenannten Streaming, bei dem die Inhalte nur für kurze Zeit auf dem Computer gespeichert werden? Ersteres ist illegal, weil eine widerrechtliche Kopie angefertigt und gespeichert wird, außerdem wird beim Filesharing zusätzlich eine widerrechtliche Kopie im Internet hochgeladen. Das Streaming befindet sich hingegen in einer rechtlichen Grauzone, da die Daten nur kurz und in komprimierter Form abgespeichert werden. Nach § 44a UrhG ist diese vorübergehende Vervielfältigungshandlung nicht strafbar, kann je nach Auslegung durch einen Richter aber dennoch zu einer Verurteilung oder zumindest einer Abmahnung führen. Daher sollten Nutzer eher auf legale, wenn auch zahlungspflichtige Streamingplattformen zurückgreifen, um dort unbesorgt die neuesten Filme anschauen zu können.

Quellen:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2017, Az.: 5 StR 164/16

http://www.chip.de/news/Zu-peinlich-zu-fragen-Wie-il-legal-sind-kinox.to-und-Co.-wirklich_79543439.html

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-leipzig-urteil-11kls390js915-kinox-to-filesharing-haft/

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