Rechtsnews 30.07.2023 Christian Schebitz

Ist der BGH mieterfreundlich bei Schönheitsreparaturklauseln?

BGH mieterfreundlich bei Schönheitsreparaturklauseln

Regelmäßig sind Mietverträge Thema bei den Gerichten. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Instandhaltung der Mietsache stehen dabei an der Tagesordnung. Grundsätzlich obliegt diese dem Vermieter nach § 535 BGB. Er kann einzelne Angelegenheiten auf den Mieter mithilfe von Klauseln im Mietvertrag abwälzen. Hierüber bestehen oft Uneinigkeiten, die die Richter klären müssen. Dabei ist erkennbar, dass der BGH mieterfreundlich bei Schönheitsreparaturklauseln ist. Im folgenden wird ein kleiner Überblick über die mieterfreundliche Rechtsprechung gegeben:

Was sind Schönheitsreparaturklauseln?

Schönheitsreparaturklauseln sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter, die regeln, wer für die Instandhaltung und Renovierung der Mieträume verantwortlich ist. In der Regel überträgt der Vermieter diese Pflicht auf den Mieter, um sich selbst Kosten und Aufwand zu sparen. Der Mieter muss dann bei Auszug oder in bestimmten Zeitabständen die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgeben oder renovieren.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Ist der BGH mieterfreundlich bei Schönheitsreparaturklauseln? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Was sagt der BGH zu Schönheitsreparaturklauseln?

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Zivilgericht in Deutschland und entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Der BGH hat in den letzten Jahren mehrere Urteile zu Schönheitsreparaturklauseln gefällt, die die Rechte der Mieter gestärkt haben. Der BGH hat dabei einige Klauseln für unwirksam erklärt, die den Mieter unangemessen benachteiligen oder ihm eine starre Frist für die Renovierung vorschreiben.

Wie kann man unwirksame Schönheitsreparaturklauseln erkennen?

Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln sind solche, die gegen das gesetzliche Gebot der Rücksichtnahme oder das Verbot der unangemessenen Benachteiligung verstoßen. Einige Beispiele für unwirksame Klauseln sind:

– Klauseln, die den Mieter verpflichten, die Wohnung bei Auszug in einem besseren Zustand zurückzugeben, als er sie übernommen hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter eine unrenovierte Wohnung angemietet hat.

– Klauseln, die den Mieter verpflichten, die Wohnung in einer bestimmten Farbe oder mit einer bestimmten Qualität zu streichen. Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, die Farbe und die Art der Renovierung selbst zu bestimmen.

– Klauseln, die den Mieter verpflichten, die Wohnung nach einem starren Fristenplan zu renovieren, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung. Der Mieter muss nur dann renovieren, wenn dies erforderlich ist.

– Klauseln, die den Mieter verpflichten, eine Endrenovierung durchzuführen oder eine Abgeltungszahlung zu leisten, wenn er die Wohnung vor Ablauf der Fristen verlässt. Der Mieter muss nur anteilig für den Abnutzungsgrad der Wohnung aufkommen.

Was kann man tun, wenn man eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag hat?

Wenn man eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag hat, kann man sich darauf berufen und die Renovierung verweigern oder nur teilweise durchführen. Man sollte jedoch immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu finden, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Wenn der Vermieter auf einer unwirksamen Klausel besteht oder die Kaution einbehält, kann man sich an einen Rechtsanwalt wenden oder eine Mietrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Wie steht der BGH zu neutralen Farben?

Der BGH urteilte in einer Angelegenheit darüber, dass die Pflicht Wände mit neutralen Farben beim Auszug zu hinterlassen, eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Denn es verpflichte den Mieter schon während der Mietzeit seine persönliche Farbwahl und damit die Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einzuschränken. Aber Vorsicht: Das Amtsgericht Paderborn entschied kürzlich, dass der Mieter schadensersatzpflichtig ist, wenn er die Wohnung in neutraler Dekoration übernimmt. Sie aber in einem Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.

Fachgerechte Ausführung nicht nötig

Außerdem sind Klauseln, die die Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Fachleute vorschreiben ebenfalls unangemessen.  Dem Mieter wird dadurch die Möglichkeit zur “kostensparenden Eigenleistung” genommen. Jeder Mieter hat das Recht, die Reparaturen selbst vorzunehmen. Diese müssen aber auch einem fachgerechten Standard entsprechen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Miete unter Vorbehalt zahlen – So geht’s richtig!

Entschädigungsanspruch für Vermieter bei Baustellenlärm

Quellen und Links:

Urteil zur Quotenabgeltungsklausel: BGH VIII ZR 242/13

Über die fachgerechte Ausführung: BGH VIII 294/09

BGH zur neutralen Farbwahl BGH VIII ZR 166/08

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€