Rechtsnews 27.04.2016 Katharina Gärtner

Bedeutet die Affäre Böhmermann das Aus für die Majestätsbeleidigung?

Die Causa Böhmermann lässt der deutschen Rechtsprechung keine Ruhe. Nachdem der Fall, in dem es um ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan geht, wochenlang in den Medien diskutiert wurde und die Bundesregierung der Strafverfolgung des Verfassers Jan Böhmermann letztendlich zustimmte, ist nun eine Gesetzesänderung auf dem Weg.

Konkret handelt es sich um Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (StGB), den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen. Dieser stellt die Grundlage dafür dar, dass Erdogan gegen den Satiriker Böhmermann vorgeht, nachdem dieser ihn in seiner Satiresendung auf die Schippe genommen hatte. In § 103 StGB heißt es:

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Bedeutet die Affäre Böhmermann das Aus für die Majestätsbeleidigung? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

    (1) Wer ein ausländische Staatsoberhaupt […] beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

„Gesetz aus der Mottenkiste“

Der Hamburger Senat hat bereits einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Paragraf 103 abgeschafft werden soll. Nach Aussage des Grünen Hamburger Justizsenators Till Steffen stellt der besagte Paragraf einen „Ausfluss des vordemokratischen Strafrechts“ dar und „gehört abgeschafft“, denn „Deutschland braucht kein Gesetz aus der Mottenkiste“.

Neben Hamburg unterstützten Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen die Initiative. Darüber, ob der Paragraf abgeschafft wird oder nicht, wird in der Bundesratssitzung abgestimmt. Läuft es so, wie die Initiatoren es sich vorstellen, gehört § 103 StGB bereits im Mai der Geschichte an.

Aktuell sind sich CDU und SPD noch uneinig darüber, wann der richtige Zeitpunkt ist, um den Majestätsbeleidigungs-Paragrafen abzuschaffen. Die Union will den Paragrafen erst zum 01.01.2018 abschaffen, die SPD hingegen so schnell wie möglich.

Was passiert, wenn der Paragraf gestrichen wird?

Wird Paragraf 103 tatsächlich abgeschafft, könnte auch das Verfahren gegen Böhmermann eingestellt werden. Dann bleibt ihm allerdings immer noch das Strafverfahren wegen Beleidigung nach Paragraf 185. Dieses ist allerdings nicht an eine Mindeststrafe geknüpft und auf eine Höchststrafe von zwei Jahren begrenzt.

Quelle:http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2016-04/elbvertiefung-27-04-16

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Schmähkritik: Hubertus von Sprenger geht für Erdogan durch alle Instanzen

Fall Böhmermann: Demo mit Auflagen

Angebliche Beleidigung Erdogans: Türkischem Fußballstar droht Haft

Erdogan als Gollum

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive