Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 28.11.2023 Christian Schebitz

Was ist Unterhalt?

Der Unterhalt ist eine finanzielle Leistung, die eine Person einer anderen Person zahlen muss, wenn diese bedürftig ist und die erste Person dazu verpflichtet ist. Unterhaltspflichten können beispielsweise zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern oder Verwandten in gerader Linie bestehen. Die Höhe des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren wie der Bedürftigkeit des Empfängers, der Leistungsfähigkeit des Zahlenden und dem Verwandtschaftsgrad ab.

Wie entsteht der Unterhaltsanspruch?

Ein Unterhaltsanspruch entsteht, wenn eine Person nicht in der Lage ist, ihren eigenen Lebensbedarf zu decken und eine andere Person verpflichtet ist, ihr zu helfen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Ehepartner nach einer Trennung oder Scheidung nicht genügend Einkommen hat oder wenn ein Kind noch minderjährig oder in Ausbildung ist. Die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt ergibt sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag.

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Welche Unterhaltsarten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, die sich nach dem Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Grund für den Unterhaltsbedarf richten. Die wichtigsten sind

  • Ehegattenunterhalt: Dieser wird zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt. Er soll den Lebensstandard während der Ehe erhalten oder zumindest einen angemessenen Unterhalt gewährleisten. Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, der Dauer der Ehe und den persönlichen Verhältnissen der Ehegatten.
  • Kindesunterhalt: Dieser wird für minderjährige oder volljährige, noch nicht selbständige Kinder gezahlt. Er soll den Bedarf des Kindes decken, der sich nach Alter, Ausbildung und Gesundheitszustand bemisst. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird.
  • Elternunterhalt: Dieser wird an bedürftige Eltern gezahlt, die von ihren Kindern unterstützt werden müssen. Er soll den notwendigen Lebensbedarf der Eltern sichern, der sich nach deren individuellen Bedürfnissen richtet. Die Höhe des Elternunterhalts richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Kinder und dem ihnen zustehenden Selbstbehalt.

Wie werden die Gesetze umgesetzt? Drei Beispiele

  • Beispiel 1: Anna und Bernd sind seit 10 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von 8 und 6 Jahren. Anna arbeitet halbtags in einem Büro und verdient 1.200 Euro netto im Monat. Bernd ist Ingenieur und verdient 4.000 Euro netto im Monat.

    Sie beschließen, sich zu trennen, und Anna zieht mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung aus. Anna hat Anspruch auf Trennungsunterhalt von Bernd, da sie weniger verdient als er und sich um die Kinder kümmert. Nach der Düsseldorfer Tabelle muss Bernd für jedes Kind 476 Euro Unterhalt zahlen. Für Anna muss er zusätzlich 1.512 Euro Ehegattenunterhalt zahlen, so dass ihr insgesamt 3.160 Euro zur Verfügung stehen (3/7 seines bereinigten Nettoeinkommens).

  • Beispiel 2: Clara ist 20 Jahre alt und Studentin an einer Universität. Sie wohnt noch bei ihrer Mutter Diana, die als Krankenschwester arbeitet und 2.500 Euro netto im Monat verdient. Ihr Vater Erik wohnt in einer anderen Stadt und arbeitet als Lehrer. Er verdient 3.000 Euro netto im Monat.

    Clara hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern, da sie sich noch in der Ausbildung befindet und kein eigenes Einkommen hat. Nach der Düsseldorfer Tabelle muss Erik für Clara 735 Euro Unterhalt zahlen. Diana muss für Clara keinen Kindesunterhalt zahlen, da sie ihr Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis gewährt.

  • Beispiel 3: Frank ist 75 Jahre alt und wohnt in einem Pflegeheim. Er hat eine kleine Rente von 800 Euro im Monat, die nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken. Er hat zwei erwachsene Kinder, Greta und Hans. Greta arbeitet als Verkäuferin und verdient 1.800 Euro netto im Monat.

    Hans arbeitet als Rechtsanwalt und verdient 6.000 Euro netto im Monat. Frank hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Kinder, da er bedürftig ist und sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind. Greta muss für Frank keinen Elternunterhalt zahlen, da sie unter dem Selbstbehalt von 1.800 Euro liegt. Hans muss für Frank einen Elternunterhalt von 1.200 Euro zahlen, so dass Frank insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung stehen (angemessener Bedarf eines Heimbewohners).

Welche Links sind nützlich?

Hier sind einige Links zu Gesetzen und Informationen zum Thema Unterhalt:

Wie finde ich einen Rechtsanwalt?

Um einen Anwalt zu finden, der sich auf Unterhaltsrecht spezialisiert hat, können Sie die Website rechtsanwalt.com nutzen. Dort kann man nach dem Rechtsgebiet “Familienrecht” suchen und die Postleitzahl oder den Ort eingeben, in dem man einen Anwalt für Familienrecht sucht. Sie erhalten dann eine Liste von Anwälten, die Sie kontaktieren können.

Familiengerichte

Kommt es zum Streit, so sind die Familiengerichte zuständig. Unterhaltsberechtigten steht beispielsweise der Weg der Klage offen, wenn ein Unterhaltsverpflichteter seine Unterhaltszahlungen nicht leistet. Denkbar ist auch eine Auskunftsklage. Hierdurch kann ein Unterhaltspflichtiger gezwungen werden, seine finanziellen Verhältnisse zum Zweck der korrekten Berechnung der Unterhaltshöhe offen zulegen.

Unterhaltszahlungen

Auch unabhängig von wirtschaftlichen Krisen kann es zu Einkommenseinbußen auf Seiten des unterhaltsverpflichteten Elternteils kommen. Grundsätzlich gilt in diesem Fall folgendes: Eine Einkommensänderung hat nur dann Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung, wenn sie erheblich und dauerhaft ist. Aktuell ist meist (noch) keine zuverlässige Aussage über die Dauer der Einkommenseinbußen zu treffen.

Die festgesetzten Unterhaltszahlungen dürfen deshalb auch bei möglichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht einfach geändert oder ausgesetzt werden. Wenn die weitere finanzielle Entwicklung (beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit) noch unklar ist, kann sich der unterhaltspflichtige Elternteil allerdings um eine Stundung der Schulden bemühen.

Ist allerdings bereits absehbar, dass der Einkommensrückgang auch in Zukunft erheblich ist, kann eine Abänderung bei Gericht beantragt werden. Finden Sie auf unserer Webseite kompetente Rechtsanwälte, der Sie bei Ihren Anliegen berät und vertritt.

Handlungsempfehlung: Sie als Eltern sollten sich bei allen Streitigkeiten in Bezug auf das Umgangsrecht immer vor Augen halten, dass das Wohl Ihres Kindes an oberster Stelle steht. Ihr Sohn oder Ihre Tochter benötigt beide Elternteile für seine/ihre Persönlichkeitsentwicklung. Sie sollten mit Ihrem Expartner gemeinsam ein einvernehmliches Konzept in Zusammenhang mit dem Umgangsrecht erarbeiten.

Konflikte sollten dabei möglichst vermieden werden, da diese sich negativ auf die Entwicklung Ihres Kindes auswirken. Unterstützen Sie Ihren Expartner so gut es geht, wenn es um die Kontaktpflege zum gemeinsam Kind geht. Vermeiden Sie negative Äußerungen über den Vater oder die Mutter des Kindes, dieses soll schließlich unbefangen dem anderen gegenübertreten. Müssen Sie einen vereinbarten Termin absagen, sollten Sie den umgangsberechtigten Elternteil unverzüglich darüber informieren. Außerdem sollten Sie auch Ihrem Kind erklären, warum das Treffen nicht stattfinden kann. Weitere Informationen in unserem Ratgeber  Umgangsrecht/Besuchsrecht.

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