Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 28.06.2023 rechtsanwalt.com

Das Kindergeld

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern für ihre Kinder erhalten, um deren Grundbedarf zu decken. Das Kindergeld wird in Deutschland einkommensunabhängig gezahlt und beträgt ab dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind.

1. Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Gemäß § 62 Einkommensteuergesetz (EStG) haben Eltern grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ein Kind haben, das in ihrem Haushalt lebt oder sich in einer Ausbildung befindet. Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, kann aber unter bestimmten Umständen bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind noch in Ausbildung ist oder sich im Studium befindet. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch zu prüfen, da sie je nach individueller Situation variieren können.

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2. Wie ist die Kindergeld-Höhe 2023?

In Deutschland steigt das Kindergeld seit Januar 2023 auf einheitlich **250 Euro** monatlich pro Kind. Es gibt nun keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird. Einen Kindergeld Rechner braucht man deshalb nicht mehr.

3. Was sind die rechtlichen Verpflichtungen der Eltern?

Eltern, die Kindergeld erhalten, haben bestimmte rechtliche Verpflichtungen. Sie müssen beispielsweise Änderungen in den familiären Verhältnissen unverzüglich der Familienkasse mitteilen. Dazu gehören beispielsweise der Auszug eines Kindes aus dem elterlichen Haushalt, eine Änderung des Sorgerechts oder der Beginn einer Ausbildung. Durch die Mitteilung solcher Veränderungen stellen die Eltern sicher, dass das Kindergeld korrekt berechnet und ausgezahlt wird.

Die Kindergeldberechtigten müssen alle Informationen vorlegen, die erforderlich sind, um ihren Anspruch auf Kindergeld nachzuweisen. Dazu gehören beispielsweise Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise über den Aufenthalt der Kinder im Haushalt. Es ist wichtig, diesen Verpflichtungen nachzukommen, um mögliche rechtliche Konsequenzen wie die Rückforderung von zu Unrecht erhaltenem Kindergeld zu vermeiden.

4. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?

Es gibt einige Ausnahmen und Sonderregelungen, die beim Kindergeld beachtet werden sollten. So können z.B. auch Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie ein Enkelkind betreuen und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können. Bei komplexeren familiären Konstellationen oder außergewöhnlichen Umständen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle möglichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

5. Wie beantrage ich Kindergeld?

Um das Geld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Das können Sie online oder schriftlich tun. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise, je nachdem, ob Ihr Kind minderjährig oder volljährig ist, ob es sich in Ausbildung befindet oder erwerbstätig ist, ob es verheiratet ist oder eigene Kinder hat usw.

Sie können den Antrag auf Kindergeld ab der Geburt Ihres Kindes stellen. Wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt stellen, erhalten Sie das Kindergeld rückwirkend ab dem Geburtsmonat. Wenn Sie den Antrag später stellen, erhalten Sie das Kindergeld erst ab dem Monat der Antragstellung.

6. Was sind die Voraussetzungen für Kindergeld?

Grundsätzlich haben Sie Kindergeld Anspruch für jedes Kind, für das Sie regelmäßig sorgen und das in Ihrem Haushalt lebt. Das gilt auch für Stief-, Enkel- oder Pflegekinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind leiblich oder adoptiert ist.

Für Kinder unter 18 Jahren erhalten Sie ohne weitere Voraussetzungen Kindergeld. Für volljährige Kinder können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Kindergeld beantragen und erhalten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Kind

  • eine Schul- oder Berufsausbildung macht
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet
  • einen Bundesfreiwilligendienst leistet
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet
  • eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann
  • arbeitslos gemeldet ist
  • ein Praktikum absolviert
  • ein Studium beginnt oder fortsetzt

Für volljährige Kinder gilt allerdings eine Einkommensgrenze von 9.744 Euro im Jahr (Stand 2023). Das bedeutet, dass Ihr Kind nicht mehr als diese Summe aus Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen oder anderen Einkünften beziehen darf, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben.

Sie können maximal bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld erhalten. In Ausnahmefällen kann diese Altersgrenze verlängert werden, z. B. wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

7. Welche rechtlichen Fragen stellen sich beim Kindergeld?

Im Zusammenhang mit der finanziellen Zuwendung können sich verschiedene Rechtsfragen stellen, die je nach Einzelfall unterschiedlich beantwortet werden müssen. Hier einige Beispiele:

  • Wer hat Anspruch, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind?
  • Wie wirkt sich diese Zuwendung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes aus?
  • Was passiert mit dem Kindergeld bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands?
  • Wie wird das Kindergeld auf andere Leistungen wie Kinderzuschlag, Elterngeld oder Wohngeld angerechnet?
  • Wie kann ich gegen einen ablehnenden Bescheid der Familienkasse Widerspruch oder Klage einlegen?

Um diese und andere Fragen zu klären, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf das Rechtsgebiet Familienrecht spezialisiert ist. Er kann Sie individuell beraten und Ihre Interessen vertreten. Dieser Blogbeitrag kann eine solche Rechtsberatung nicht ersetzen.

8. Wo finde ich einen geeigneten Anwalt?

Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht suchen, können Sie die Anwaltssuche von rechtsanwalt.com nutzen. Dort können Sie nach dem passenden Rechtsgebiet, dem Ort oder dem Namen des Anwalts filtern und sich die Profile der Anwälte ansehen. Sie können auch eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles anfordern oder direkt einen Termin vereinbaren.

Hier ist ein Link zur Anwaltssuche für Familienrecht.

9. Wer hat Anspruch?

Eltern von einem oder mehreren Kindern haben einen Anspruch auf Kindergeld. Dabei ist unerheblich, ob es sich um leibliche Kinder, Adoptiv -, Stief –oder Pflegekinder handelt. In der Regel wird es bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgezahlt. Wenn sich das Kind nach Erreichen der Volljährigkeit noch in einem Ausbildungsverhältnis befindet, kann das Kindergeld auch länger bewilligt werden. Voraussetzung für den Erhalt dieser Leistung ist gemäß des Einkommenssteuergesetzes (EStG) allerdings, dass die Leistungsempfänger ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder ihren Aufenthalt innerhalb von Deutschland haben. Falls die Eltern ihren Wohnsitz im Ausland haben, erhalten sie nur dann Kindergeld, wenn sie in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind.

10. Haben auch Ausländer einen Anspruch auf Kindergeld?

EU – Bürger und Staatsangehörige der Schweiz haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder dort ihren Wohnsitz haben. Dabei muss jedoch zwischen freizügigkeitsberechtigten und nicht freizügigkeitsberechtigten Bürgern aus dem Ausland unterschieden werden. Bei Staatsangehörigen aus freizügigkeitsberechtigen Ländern gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei deutschen Staatsbürgern. Staatsangehörige aus nicht freizügigkeitsberechtigten Ländern benötigen für den Erhalt von Kindergeld grundsätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Nur in diesem Fall sind sie dazu berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Kindergeld zu erhalten.

11. Muss ein Antrag gestellt werden, um das Geld zu erhalten?

Ja, Kindergeld kann nur auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antrag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse gestellt werden.

12. Kann es mehrere anspruchsberechtigte Personen geben?

Es ist möglich, dass mehrere Personen einen Anspruch auf Kindergeld haben. Dennoch kann es gemäß § 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) nur an eine Person ausgezahlt werden. Dieser Fall ist häufig bei getrennt lebenden Elternteilen anzutreffen. Das Kindergeld wird hierbei an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Wenn das Kind in keinem der elterlichen Haushalte lebt, erhält der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind den höheren Barunterhalt auszahlt. Bei Unstimmigkeiten und Unklarheiten zwischen den Elternteilen entscheidet das Familiengericht in dieser Angelegenheit.

Fazit

Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte des Kindergeldes zu verstehen und mögliche Fragen zu klären. In diesem Blogbeitrag haben wir die grundlegenden rechtlichen Aspekte des Kindergeldes besprochen, einschließlich des Anspruchs, der Höhe, der Pflichten der Eltern und möglicher Ausnahmen. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung darstellt. Für konkrete Rechtsfragen empfehlen wir Ihnen, einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Hier können Sie nach einem Anwalt suchen, der Ihnen weiterhelfen kann.

Quellen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Einkommensteuergesetz (EStG)

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wird empfohlen, einen passenden Anwalt zu konsultieren. Hier können Sie einen  Anwalt für Familienrecht finden.

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