Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 30.10.2023 Christian Schebitz

Was ist ein „Berliner Testament“?

Das „Berliner Testament“ ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, die von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, wer nach dem Tod des Längstlebenden erben soll. Dies kann zum Beispiel ein Kind oder ein anderer Verwandter sein.

Es ist die bei Eheleuten wohl beliebteste Art des Testaments. Es ist ein sog. gemeinschaftliches Testament oder auch Ehegattentestament. Das liegt daran, dass die Eheleute sich gegenseitig zunächst als Alleinerben einsetzen, so dass der überlebende Ehegatte alles erbt. Gemeinsame Kinder sind dann meist die Schlusserben, welche nach dem Tod des überlebenden Ehepartners begünstigt werden.

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Was sind die Vorteile eines „Berliner Testaments“?

Ein „Berliner Testament“ hat den Vorteil, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist und sich das Erbe nicht mit anderen Erben, wie zum Beispiel den Kindern, teilen muss. Außerdem kann der überlebende Partner frei über das Vermögen verfügen und es zum Beispiel verkaufen oder verschenken, ohne die Zustimmung der Nacherben zu benötigen. Ein weiterer Vorteil ist, dass das „Berliner Testament“ einfach und kostengünstig errichtet werden kann, da es keiner notariellen Beurkundung bedarf. Es genügt, wenn die Partner das Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben.

Welche Nachteile hat das Berliner Testament?

Ein „Berliner Testament“ hat auch einige Nachteile, die man bedenken sollte. Zum einen kann es zu steuerlichen Nachteilen führen, da der überlebende Partner das gesamte Erbe versteuern muss und die Freibeträge der Kinder nicht ausgenutzt werden können. Zum anderen kann es zu rechtlichen Problemen kommen, wenn der überlebende Partner das Testament ändern oder widerrufen will. Dies ist nur möglich, wenn der erste Partner dies ausdrücklich erlaubt hat oder alle Nacherben zustimmen. Andernfalls ist das „Berliner Testament“ bindend und kann nicht mehr geändert werden.

Wie wird ein „Berliner Testament“ errichtet?

Um ein „Berliner Testament“ zu errichten, müssen die Lebenspartner folgende Schritte beachten:

  • Sie müssen sich über die Erbfolge nach dem Tod des Erstversterbenden und des Längstlebenden einig sein.
  • Sie müssen das Testament gemeinsam handschriftlich aufsetzen oder von einem Dritten aufsetzen lassen und beide unterschreiben.
  • Sie müssen das Testament datieren und an einem sicheren Ort aufbewahren oder beim Amtsgericht hinterlegen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie das Testament anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, zum Beispiel bei einer Scheidung oder einer neuen Heirat.

Was sind Beispiele für ein „Berliner Testament“?

Ein „Berliner Testament“ kann je nach den Wünschen der Partner unterschiedlich gestaltet werden. Hier drei Beispiele für mögliche Formulierungen:

  • Beispiel 1: Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längstlebenden soll unser Sohn Max unser gesamtes Vermögen erben.
  • Beispiel 2: Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längstlebenden sollen unsere beiden Töchter Anna und Lisa unser gesamtes Vermögen je zur Hälfte erben.
  • Beispiel 3: Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längstlebenden soll unser Enkel Tim unser Haus und unsere Nichte Lena unser restliches Vermögen erben.

Welche Gesetze sind für das „Berliner Testament“ relevant?

Für ein „Berliner Testament“ sind vor allem folgende Gesetze relevant:

Wie finde ich einen Anwalt für Erbrecht?

Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht benötigen, z.B. um sich bei der Erstellung eines „Berliner Testaments“ beraten zu lassen oder um eine Erbauseinandersetzung zu klären, können Sie auf der Website rechtsanwalt.com nach einer geeigneten Anwältin oder einem geeigneten Anwalt suchen.  Man erhält dann eine Liste von Anwälten in der Nähe, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben. Man kann sich die Profile der Anwältinnen und Anwälte ansehen, ihre Bewertungen lesen und direkt Kontakt aufnehmen.

Aufbau Berliner Testament

Ein Berliner Testament ist von Fall zu Fall anders aufgebaut. Zunächst werden im Berliner Testament die beiden Ehepartner gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Danach werden die Schlusserben und die Aufteilung des Nachlasses unter ihnen definiert. Spezielle Klauseln, welche beispielsweise Regelungen hinsichtlich einer Wiederheirat, Scheidung oder einer Änderung des Testaments treffen, können ebenfalls Teil eines Berliner Testaments sein. Ein Rechtsanwalt oder ein Notar kann bei der der Erstellung deshalb sehr hilfreich sein.

Pflichtteil

Die Kinder der Ehepartner werden durch das Berliner Testament bei dem Tod des ersten Ehegatten zunächst „enterbt“, indem sie zu Nacherben bestimmt werden. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners genießen sie, zu gleichen Teilen, einen Erbanspruch. Nichtsdestotrotz haben die Kinder auch im ersten Todesfall einen Anspruch auf den im Gesetz festgelegten Pflichtteil. Dieser Pflichtteilsanspruch ist der Mindestanteil des Nachlasses, welcher an enge Verwandte des Erblassers ausbezahlt werden muss.

Diesen Anspruch können die Kinder auch bei einem vorliegenden Berliner Testament geltend machen. Die Ehegatten können sich für diesen Fall durch die sogenannte Pflichtteilstrafklausel schützen. Wenn ein Kind nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil einfordert, so hat er nach dem zweiten Todesfall auch nur einen Anspruch auf den Pflichtteil. So werden Kinder vom Einfordern Ihres Pflichtteils abgeschreckt, da sie „unterm Strich“ weniger erben, wenn sie schon nach dem ersten Tod ihren Pflichtteil einfordern.

Vorteile:

Ein Berliner Testament sichert die Eheleute für den Todesfall finanziell ab. Nach dem Tod eines Ehegatten kann der Hinterbliebene weiterhin über das gesamte Vermögen, also die sog. Erbmasse verfügen und muss so seine Lebenssituation nicht an neue finanzielle Gegebenheiten anpassen. Der Gefahr, in die Altersarmut abzurutschen, wird so entgegengewirkt. Beispielsweise kann ein finanziell bedingter Auszug aus der Ehewohnung vermieden werden.

Nachteile:

Die Schlusserben, also meist die Kinder der Eheleute, werden durch ein Berliner Testament benachteiligt. Zunächst erhalten sie ihr Erbe zu einem späteren Zeitpunkt. Aber es geht ihnen auch ein gesetzlicher, steuerlicher Freibetrag verloren. Nachkommen genießen nämlich einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 400.000€ pro Erbschaft. Wenn, wie in einem Berliner Testament der Fall, zunächst der überlebende Ehegatte des Verstorbenen erbt und erst danach die Kinder, so erben diese nur einmal. Also genießen sie lediglich einmal den Freibetrag.

Dies ist vor allem für Erblasser mit hohen Vermögen von Bedeutung. Aber es ergibt sich noch ein zusätzlicher Nachteil bei der Erbschaftssteuer: da der Erbfall nur einmal eintritt und das Erbe dadurch in der Regel größer ausfällt, wird auch ein höherer Erbschaftssteuersatz fällig.

Alternativen:

Als Alternative zum Berliner Testament ist besonders das  Verfahren des Nießbrauchs anzuführen. Hierbei erhält der Schlusserbe beispielsweise ein Haus, der Ehepartner genießt jedoch ein kostenfreies Nutzungsrecht auf Lebenszeit. Auch mögliche Mieteinnahmen fließen zugunsten des Ehegatten. Diese Regelung wird außerhalb des Testaments getroffen.

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