Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Gütertrennung
Die Gütertrennung ist nur dann vereinbart, wenn die Ehegatten einen Ehevertrag abschließen, der die Zugewinngemeinschaft ausschließt und keinen anderen Güterstand vereinbart. Gütertrennung bedeutet, dass im Fall einer Scheidung auch das während der Ehe erworbene Vermögen dem verbleibt, der es erworben hat.