Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Mietkaution

Mietkaution

Die Mietkaution (lat.: cautio „Sicherheit“)  wird häufig auch als Mietsicherheit bezeichnet. Sie ist eine Form der Sicherheitsleistung für den Vermieter und wird im Mietvertrag geregelt. Die Kaution wird vom Mieter an den Vermieter gezahlt, welcher verpflichtet ist, das Geld auf einem gesonderten Konto anzulegen. Der Vermieter darf die Kaution einbehalten, wenn der Mieter seinen Miet- oder Schadensersatzpflichten nicht nachkommt.

Die Höhe der Mietsicherheit darf die Summe von drei Kaltmieten nicht überschreiten, des Weiteren hat der Mieter das Recht, sie in drei Teilzahlungen leisten. Die Kaution muss von dem Vermieter, sofern nicht anders vereinbart, als Spareinlage angelegt werden, die dabei erhaltenen Zinserträge stehen dem Mieter laut §551 BGB nach Ablauf des Mietverhältnisses zu.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

http://www.duden.de/rechtschreibung/Kaution

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