Gericht
Ein Gericht ist ein gesetzlich festgelegtes Rechtssprechungsorgan, dem die Rechtsprechung und die Justizverwaltung unterliegen. Diese wird von Richtern in Form von größtenteils öffentlichen Prozessen oder Verfahren vorgenommen. Ist ein Urteil gefällt, so liegt eine rechtskräftige Entscheidung vor. Es ist jedoch möglich, Berufung einzulegen, um das Urteil einer Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz unterziehen zu lassen. Die höchsten Instanzen sind der das Bundesverwaltungs-, Bundesarbeits-, Bundessozial- und das Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesgerichts- und der Bundesfinanzhof.
Es gibt verschiedene Gerichtsformen, die nach ihrer Funktion aufgeteilt sind. Dazu unterscheidet man zwischen den sogenannten ordentlichen Gerichten, die für Zivil- und Strafprozesse zuständig sind, und den für bestimmte Bereiche zuständigen Verfassungs-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz-, Sozial-, Disziplinar- und Ehrengerichten. Im Strafrecht wird zwischen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof unterschieden, die je nach Schwere des Verbrechens tätig werden. Des Weiteren existiert ein Jugendgericht, das für Strafanklagen gegen Kinder und Jugendliche von 14 bis 21 Jahren zuständig ist. Es unterscheidet sich von den anderen Gerichten durch seine speziell ausgebildeten Jugendrichter, den Ausschluss der Öffentlichkeit und mildere Strafen, die einem erzieherischen Zweck dienen.
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In Zivilprozessen ist meist nur ein Einzelrichter tätig, der die Zivilkammer vertritt, wenn keine schwierige Rechtslage vorliegt. Nach §348 der Zivilprozessordnung (ZPO) muss die Zivilkammer vollständig mit einem Richter und zwei Beisitzern besetzt werden, wenn der Einzelrichter nur auf Probe tätig oder der Rechtsstreit in bestimmten Sachgebiete einzuordnen ist.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG079200301
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16432/gerichtsbarkeit
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gerichte.html