Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

eCommerce

eCommerce

ECommerce oder auch Electronic Commerce (dt.: elektronischer Geschäftsverkehr) bezeichnet eine Art des Fernabsatzverkehrs. Nach § 312i im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet dieser ausschließlich mithilfe von Telemedien außerhalb der Geschäftsräume und unter körperlicher Abwesenheit der Vertragspartner statt. Am häufigsten wird das Internet verwendet, sonst finden die Netzwerke von Telefonanbietern Anwendung. Der Vertrieb im eCommerce findet größtenteils über Onlineshops oder Online-Marktplätze statt, aber auch Bereiche wie der Kundenservice, Werbung oder Onlinebanking gehören dazu.

Um den Käufer zu schützen, sind zahlreiche Pflichten des Unternehmers gegenüber dem Kunden festgelegt. Er muss angemessene technische Mittel zur Verfügung stellen, damit der Kunde seine Eingabedaten überprüfen kann, ihm sämtliche wichtige Informationen zur Ware, dem Kaufpreis und seiner Person sowie den Eingang der Bestellung mitteilen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Speicherung in wiedergabefähiger Form zur Verfügung stellen. Findet der Verkauf über eine elektronische Webseite statt, muss der Händler zudem auf eventuelle Lieferbeschränkungen und die Akzeptanz von Zahlungsmitteln hinweisen (§ 312j BGB). Außerdem muss die Schaltfläche zum Abschluss des Kaufs deutlich beschriftet sein. Diese Beschränkungen fallen weg, wenn der Vertrag durch individuelle Kommunikation geschlossen wurde.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG027200360

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/e-commerce.html

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