Rechtsnews 24.10.2021 Alex Clodo

Handy am Steuer!

Der Beitrag beschäftigt sich mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema „Handy am Steuer“. Während der Autofahrt lassen sich immer mehr Autofahrer von ihrem Handy ablenken und erhöhen dadurch das Risiko schwerer Unfälle. Dieses Problem erkannte auch der Gesetzgeber und erhöhte daher das Bußgeld beim Telefonieren am Steuer. Aber was ist genau hinter dem Steuer erlaubt und was nicht?

Was ist verboten?

Gem. § 23 Abs. 1a StVO ist jede Art der Nutzung des Mobiltelefons hinter dem Steuer untersagt. Daher beschränkt sich das Verbot nicht nur lediglich auf das Telefonieren. Grundsätzlich ist es also verboten das Handy während der Fahrt überhaupt zu bedienen. Dabei unterfällt nicht nur das Telefonieren als solches dem Verbot, sondern auch das Verfassen von Nachrichten auf WhatsApp & Co.

Weiterhin ist aber nicht nur das Bedienen von Mobiltelefonen untersagt. Weitere elektronische Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen, dürfen ebenfalls nicht während der Fahrt bedient werden.

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Was ist erlaubt?

Was ist jedoch überhaupt erlaubt? Dem Grunde nach nicht besonders viel, besonders nicht bei einem laufenden Motor. Das selbe gilt auch für die Start-Stop-Mechanik an Ampeln, sodass auch hier kein elektronisches Gerät genutzt werden darf. Diese Mechanik gilt nicht als Ausschalten des Motors im klassischen Sinne.

Es gibt jedoch wenige Ausnahmen zur Bedienung. Zum einen, wenn das Gerät weder aufgenommen, noch gehalten wird. Weiterhin liegt eine Ausnahme vor, wenn die Benutzung eines Bildschirms zur Bewältigung der Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahrzeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird, dient.

Handy als Navigationsgerät?

Wie sieht es jedoch aus, wenn man das Handy als Navigationsgerät nutzt? Während der Fahrt ist jede Art der Handynutzung verboten, damit auch die Nutzung des Handys als Navigationsgerät. Etwas anderes gilt jedoch, wenn man das Handy in einer Halterung aufbewahrt.

Welche Strafen drohen? 

Schließlich ist fraglich, welche Strafen bei einem Verstoß drohen. Wird jemand mit dem Handy am Steuer bei laufendem Motor erwischt, muss ein Bußgeld in Höhe von 100€ zahlen. Zudem kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Letztlich ist aber kein Fahrverbot vorgesehen.

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht und Experten finden Sie bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline.

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