Rechtsnews 21.12.2021 Alex Clodo

Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des „Diesel-Skandals“

Der Diesel-Abgasskandal fand im Jahr 2020/2021 seinen Höhepunkt. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie es sich verhält, wenn in Kenntnis des Diesel-Skandals ein Gebrauchtwagen gekauft wird. Im Fall kaufte eine Frau ein gebrauchtes Auto, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist. Fraglich ist, ob der Käuferin ein Schadensersatzanspruch zusteht.

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Im Dezember 2016 kaufte die Klägerin von einem Fahrzeughändler einen gebrauchten PKW der Marke Skoda. Die Erstzulassung war von 2011 und der Wagen hatte einen Kilometerstand von c.a. 89.000 Kilometern. Im Fahrzeug der Klägerin war ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages hatte die Klägerin Kenntnis vom „Diesel-Abgasskandal“.

Weiterhin hatte das Fahrzeug vor dem Verkauf an die Klägerin ein Software-Update erhalten, um eine aus Sicht des Kraftfahrzeugbundesamtes unzulässige Abschaltvorrichtung zu entfernen. Auch dieser Umstand war der Klägerin beim Kauf bekannt.

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Rückzahlung des Kaufpreises?

Kann die Klägerin den Kaufpreis zurückverlangen? Die Klägerin verlangt vom Beklagten als Herstellerin des Motors Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs, wobei Sie einen Abzug für die Nutzung des Fahrzeugs akzeptierte.

Als Begründung geht hervor, dass der Schadensersatz aufgrund eines Garantievertrags bestehen könnte. Weiterhin läge eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung seitens der Beklagten vor. Im Fall wies das Landgericht Kiel die Klage ab. Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg.

Die Entscheidung

Nach Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 9 U 120/19) steht der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Zwischen den Parteien ist kein Garantievertrag zustande gekommen, denn in der Presseerklärung der Beklagten vom 16. Dezember 2015 hat diese ihre Kunden lediglich über die bevorstehenden Maßnahmen bezüglich der Motoren der Baureihe EA 189 informiert und die technische Umsetzung und die damit verbundenen Ziele beschrieben. Hierin liegt kein Angebot zum Abschluss eines Garantievertrages.

Die Gründe der Entscheidung

1. Sittenwidrige Schädigung?

Lag eine sittenwidrige Schädigung vor? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts kann die Klägerin ihren Schadensersatzanspruch nicht auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte stützen. Es kann offenbleiben, ob der Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung ein vorsätzliches sittenwidriges Handeln der Beklagten darstellt. Dieses Handeln war jedenfalls nicht die Ursache für den Schaden bei der Klägerin.

2. Kauf erfolgte in Kenntnis

Weiterhin wird angeführt, dass die Käuferin des Fahrzeugs in Kenntnis des „Diesel-Abgasskandals“ und in Kenntnis des ursprünglichen Vorhandenseins der unzulässigen Abschaltvorrichtung sowie des anschließenden Software-Updates das Auto erwarb. Ihre Kaufentscheidung beruhte daher auf ihrem eigenen, freien Willen, ein vom sog. „Dieselskandal“ betroffenes Fahrzeug käuflich zu erwerben.

Auch hat die Beklagte die Klägerin nicht über die Folgeerscheinungen des Software-Updates vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Die Software wurde nämlich durch das Kraftfahrtbundesamt geprüft und freigegeben worden. Daher ist in einer mit der zuständigen Behörde abgestimmten Vorgehensweise kein sittenwidrig vorsätzliches Vorgehen zu erkennen.

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Quelle:

OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2019 – 9 U 120/19

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