RVG-Rechner

Seit dem 1. Juli 2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten. Diesen RVG-Rechner zum "RVG" stellen wir Ihnen kostenlos zur Berechnung des Kostenrisikos von Zivilprozessen zur Verfügung. Die wichtigsten Verfahrensarten können hier mit wenigen Eingaben errechnet werden, wodurch sich auch Nicht-Profis leicht ein Bild über ihr Prozesskostenrisiko machen können.

Allgemeine Angaben

 
Zivil- und Verwaltungsrecht In diesen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet.
Gegenstandswert:   € 
Sozialrecht Auftraggeber gehört zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen (zum Beispiel Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger oder Behinderte). Die Kosten werden nach einer Betragsspanne berechnet, welcher unabhängig ist, von einem Gegenstandswert.

Leistungsumfang

 
Beratung Mündlicher oder schriftlicher Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt (Gebühr nach dem Schlüssel 2100 des RVG).
Erstberatung Der Auftraggeber ist Verbraucher und die Tätigkeit beschränkt sich auf ein erstes Beratungsgespräch (Gebühr nach dem Schlüssel 2102 des RVG).

 
Außergerichtliche Vertretung Die Gebühr für eine außergerichtliche Vertretung wird nach dem Schlüssel 2400 (Geschäftsgebühr) des RVG bestimmt. Sollte einer außergerichtlichen Vertretung ein Verfahren anhängig werden, wird die Gebühr zu 50% auf das Verfahren angerechnet.
Einigung Findet eine außergerichtliche Einigung statt, wird zu der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr nach dem Schlüssel 1000 des RVG hinzugefügt.

 
Gerichtliche Vertretung Bei einer gerichtlichen Vertretung wird die Gebühr nach dem Schlüssel 3100 (Verfahrensgebühr) und 3104(Terminsgebühr) des RVG berechnet. Die Gerichtskosten werden nach dem §11 des GKG berechnet.
Obsiegen Bei einem erfolgreichen Ausgang des Prozeßes, hat der Kläger Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten (nur die, der gerichtlichen Vertretung), sowie die Gerichtskosten durch den Antragsgegner.
Verlieren Bei einem erfolglosem Ausgang des Prozeßes, muss der Antragssteller alle Kosten übernehmen.
Einigung Bei einer Einigung während des Prozeßes, entsteht eine zusätzliche Gebühr nach dem Schlüssel 1003 des RVG. Die Gerichtskosten werden dadurch gemindert.

 

Betrachten sie die durch den Rechner ermittelten Ergebnisse als Näherungswerte. Eine Haftung für die Berechnungsdaten können wir natürlich nicht übernehmen. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen aber gerne exakte Angaben für Ihren Fall machen.

Beachten Sie bitte, dass die Beratung von Unternehmen deutlich höhere Erstberatungssätze hervorrufen kann, als im RVG-Rechner vorgesehen!

 

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